Kann die anhaltende Finanzkrise gedämmt oder gar gestoppt werden?

Bankenkrise

Rettungsaktionen und EU-Regulierungen lösen sich gegenseitig ab

Obwohl die diesjährige „Griechenland-Krise“ noch den meisten Bürgern in den Ohren klingt, so scheint es jedoch den Eindruck zu haben, dass die Konsequenzen des darauf folgenden „Rettungspakets“ nicht wirklich in jedes Bewusstsein durchgedrungen ist. Die großen Medien verlieren höchstens noch eine kleine Spalte zwischen den Zeilen und wie so oft ist das Thema scheinbar nur noch Schall und Rauch.

Am 22. September 2010 meldete Spiegel Online den neuen Beschluss der Europäischen Union einer grundlegenden Reform der Finanzaufsicht. Durch eine „deutlich schlagkräftigeren“ Kontrolle sollen die Märkte vor zukünftigen Crashs gesichert und ein Zusammenbruch wie vor ca. 2 Jahren somit verhindert werden.

Der Bericht wird allerdings mit dem einleitenden Satz „Die Finanzkrise ist schon lange vorbei…“ begonnen und mit weiteren Erläuterungen zu Details wie „Rund zwei Jahre nach Ausbruch der Weltwirtschaftskrise…“ abgeschlossen. Den Schönrednern der „vergangenen“ Wirtschaftskrise weht allerdings ein scharfer Wind der Tatsachen entgegen.
Die „Weltwährung“ US-Dollar erreichte zum heutigen Tage gegenüber den Schweizer Franken einen neuen Tiefstand und lt. Basler Zeitung wird ein Allzeittief von 0,9575 Franken in nächster Zeit nicht ausgeschlossen.

Die Marktübersicht zeigt ebenfalls eine klare Sprache. Nachdem der Aktienhandel im Wechsel 2008/2009 bekanntlich einen fast senkrechten Sturz hinter sich gebracht hatte, weisen die Indizes im Schnitt einen „erholten“ Stand auf, der vor knapp 5 Jahren vorlag.

Wie steht es um die Staatskasse?

Finanzkrise EU
EU will
Krisen vorbeugen
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Griechenlands Staatsverschuldung erreichte im Jahre 2010 eine „Schallmauer“. Die Rückzahlung war fällig und ohne das hastig zusammengeschnürte und noch vom damals amtierenden Bundespräsidenten Horst Köhler abgesegnete Rettungspaket wäre Griechenland zahlungsunfähig, sprich bankrott am Boden gelegen.
Die unmittelbaren Konsequenzen für den gesamten EU-Raum wären nach einem Bankrott Griechenlands von nur sehr schwer abschätzbarer Tragweite gewesen. Das Rettungspaket mit mehrheitlicher Beteiligung aus den deutschen Steuerkassen ist mit den Erwartungen für das Jahr 2012 eine relativ kleine Box. Dann steht „uns“ Spanien und Irland bevor, die zusammengezählt rund 2.000 Milliarden Euro an größtenteils private Gläubiger schulden. Davon ca. 422 Milliarden Euro an deutsche Gläubiger. Griechenland stand zu deutschen Anteilen mit rund 45 Milliarden Euro in der Kreide. Die Verhältnisse sind auf einen Blick zu erkennen.

Der Beschluss zum „Rettungspaket“ Griechenlands greift auch für zukünftige Finanzprobleme der weiteren EU-Mitgliedsstaaten. Deutschland und weitere Länder wie u.a. Frankreich, Belgien, Finnland und sogar Malta „bürgen“ für laufende und zukünftige Kredite. England bildet eine „rühmliche“ Ausnahme und bürgt für nichts. Deutschland und seine Kommunen sitzen in einem tiefen Finanzloch, es fehlt Geld an allen Ecken und Enden.

Sozialleistungen werden gekürzt oder gar gestrichen. Die Medien verlieren nicht sehr viel über diese Maßnahmen oder schweigen sich ganz aus. Betroffene erfahren Änderungen (Kürzungen) zu Sozialleistungen erst über einen Brief vom Landratsamt. Deutschland „bürgt“ innerhalb der EU mit Geldern die der Bundesregierung gar nicht zur Verfügung stehen!

Leere Staatskassen

Die Staatskassen von Bund und Ländern sind leer – Wie ist die EU-Bürgschaft gedeckt?
Die Manöver der Bundesregierung zur Glättung der Wogen ist schon beinahe legendär. Kleine Einwürfe der Medien zur „unerwartet hohem Wachstum“ oder „weniger Arbeitslose als erwartet“ innerhalb eines Zeitraums mögen beruhigend klingen, dennoch scheint über die tatsächliche Lage eine Decke des Schweigens gelegt zu haben. Der „normale Bürger“, Angestellte, Arbeiter, Beamte und vor allem Selbständige können ein Lied davon singen, welche Voraussetzungen und Sicherheiten an den Tag gebracht werden müssen, um als kreditwürdig zu gelten.

Wird vom Kreditinstitut ein Bürge verlangt, so hat dieser auch die entsprechende Bonität vorzuweisen. Auf „höhere Ebene“ scheint diese Regel außer Kraft gesetzt. Einerseits sind die Kassen von Bund und Länder leergefegt, andererseits hat der Bürger zusammengezählt ein Privatvermögen von ca. 5.000 Milliarden Euro, das in verschiedenster Form wie Geldanlagen, Sparkonten, Wertpapiere, Immobilien, etc. zusammengesetzt ist.
Damit übersteigt das Privatvermögen der (bekannten) Staatsverschuldung.
Woher das Geld kommen soll, wenn das nächste EU-Mitglied unmittelbar vor dem angekündigten Abgrund steht, erklärt auch die Bundesregierung nicht mit klaren Worten, für Spekulationen bleibt viel Raum.

Die neuen AGB’s der Sparkassen seit 01. November 2009

Eine offensichtliche Tatsache bleibt jedoch beunruhigend

„Nr. 19 Haftung der Sparkasse“
„(3) Haftung bei höherer Gewalt“
„Die Sparkasse haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs
(z. B. Bombendrohung, Banküberfall), insbesondere infolge von höherer
Gewalt (z. B. von Kriegs- und Naturereignissen) sowie infolge von sonstigen,
von ihr nicht zu vertretenden Vorkommnissen (z. B. Streik, Aussperrung,
Verkehrsstörung) verursacht sind oder die durch Verfügungen von hoher
Hand des In- und Auslands eintreten.“

„Verfügung von hoher Hand des In- und Auslands eintreten….(!)“ – Die „hohe Hand“ des Inlands könnte auch der Gesetzgeber darstellen, welche ausländische „hohe Hand“ unsere Souveränität untergraben könnte, bleibt jedoch völlig offen.

„Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung“
„(1) Umfang“
„Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Pfandrecht ein an Werten jeder Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht gelangen.

Zu den erfassten Werten zählen sämtliche Sachen und Rechte jeder Art (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiere einschließlich der Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine, Sammeldepotanteile, Bezugsrechte, Schecks, Wechsel, Konnossemente, Lager- und Ladescheine).

Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden gegen die Sparkasse (z. B. aus Guthaben). Forderungen des Kunden gegen Dritte sind an die Sparkasse abgetreten, wenn über die Forderungen ausgestellte Urkunden im bankmäßigen Geschäftsverkehr in die Verfügungsmacht der Sparkasse gelangen.“

Ein Pfandrecht mit doch sehr abstraktem Hintergrund. Welcher der „Dritte“ mit welchem „Pfandrecht“ sein könnte bleibt auch hier offen.

Zumindest ist die Gegenüberstellung von Staatsverschuldung und vorhandenem Privatvermögen in Blick auf die fälligen EU-Bürgschaften der nahen Zukunft mit der „kleinen Kunst“ der Mathematik einfach zu berechnen…

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