Jobcenter sanktionieren Hartz IV Empfänger um 1,7 Mrd. €

Grundsicherung-


Die Jobcenter folgten dem Aufruf der ehemaligen Bundesarbeitsministerin von der Leyen und sanktionieren was nur geht. Rund 190 Millionen Euro werden den Hartz-IV-Empfängern jährlich aufgrund von „Regelverstößen“ verweigert und zu einem Großteil sogar unberechtigt. Die Grundsicherung des Arbeitslosen kümmert nicht und das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom Mai 2015 scheint nicht zu interessieren.

Geldbeutel
Sankionieren Jobcenter wegen Gewinnmarge?

Den langzeitarbeitlosen Hartz-IV-Empfängern werden jährlich knapp 190 Millionen Euro durch Verhängung von Sanktionen verweigert. Seit 2007 hätten die Jobcenter den Leistungsbeziehern rund 1,7 Milliarden Euro vorenthalten, so die F.A.Z. (Montag). Die Daten stammen demnach von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Anfrage der Vize-Linksfraktionschefin Sabine Zimmermann. Als Gründe für die Leistungskürzungen werden Ablehnungen von Ausbildungsangeboten und Verstöße gegen Meldepflichten angegeben.

Am 26. Mai 2015 stellte das Sozialgericht Gotha fest, dass die Sanktionen des Sozialen Gesetzbuches II (SGB II) mit dem Grundgesetz unvereinbar seien (Aktenzeichen: S 15 AS 5157/14). Die Richter sehen in der Regelung des § 31 (Pflichtverletzungen) insbesondere eine Verletzung der Menschenwürde. Darüber sei das Grundrecht auf Berufsfreiheit verletzt. Eine abschließende Entscheidung, ob die Sanktionspraxis der Jobcenter verfassungswidrig ist, werde das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Der Entscheidung des Sozialgerichts ging eine Klage eine Hartz-IV-Empfängers voraus. Das Jobcenter Erfurt kürzte dem Leistungsempfänger die Zahlungen um 30 Prozent (117,30 Euro mtl.), nachdem der ein Beschäftigungsangebot ablehnte. Eine Kürzung um weitere 30 Prozent durch das Jobcenter erfolgte nach der Ablehnung einer Probearbeit. Die Sanktionen summierten sich somit auf 234,60 Euro pro Monat.

Eine Befürworterin der Sanktionen ist die heutige Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Im Jahr 2010 kündigte sie als damalige Bundesarbeitsministerin die härtere und konsequentere Sanktionierung von Pflichtverletzungen an. Zwischen dem November 2011 und Dezember 2012 kletterten die gegen Hartz IV Empfänger verhängten Sanktionen auf mehr als eine Million an und blieb seitdem auf relativ stabilem Niveau.

Der „Erfolg“ der Jobcenter basiert auf Einschüchterung

Folgt der Hartz-IV-Empfänger nicht den „Regeln entsprechend“, muss er mit Kürzungen seiner Leistungen rechnen. Das Jobcenter streicht einfach einen prozentualen Anteil weg, wenn es der Ansicht ist, dass der „Klient“ gegen die Auflagen verstieß. Dazu reicht auch schon ein versäumter „Meldetermin“ aus. Wer als Betroffener jedoch dagegen klagt, hat gute Chancen, wenigstens in Teilen Recht zu bekommen.

Im Jahr 2015 erfolgten auf Sanktionen (nur) 51.000 Widersprüche und davon hatten 40 Prozent Erfolg. Die Sanktionen waren demnach eindeutig zu Unrecht verhängt worden. In annähernd (nur) 6.000 Fällen reichten die Hartz IV Empfänger gegen die Arbeitsagentur eine Klage ein und die Erfolgsquote lag ähnlich hoch. 40 Prozent erhielten vor Gericht mindestens in Teilbereichen Recht.

Aufgabe der Jobcenter ist, Leistungen nach dem SGB II zu gewähren und durch „das Fördern und Fordern“ den betroffenen Personen die Perspektive und Möglichkeit zu eröffnen, ihren Lebensunterhalt künftig aus eigenen Mitteln und Kräften, langfristig und ohne weitere öffentliche Unterstützung zu bestreiten. Die Benennung „Jobcenter“ geht zurück auf den Abschlussbericht der Hartz-Kommission.


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