IWF erwägt Schuldenerlass für ärmere Länder
Der Internationale Währungsfonds hält die Option eines Schuldenschnitts für ärmere Länder als möglich. Zuerst müsse die zeitlich gestreckte Schuldentilgung geprüft werden. Offen steht jedoch, ob nach einem Schuldenerlass die Steuerzahler anderer Länder insgeheim in die Pflicht genommen werden.

Der Umgang mit Geld über den IWF ist stets mit Vorsicht zu genießen
Für die Bundesrepublik sieht IWF keine Probleme
Die global ausgerufene Corona-Pandemie und die Folgen der daraus resultierten Lockdown-Krise haben die systembedingt ohnehin stets steigenden Schulden der Länder noch einmal so richtig in die Höhe gepusht. Erwischt hat es nicht nur die Kassen der jeweiligen Öffentlichen Hand, also die Steuerzahler, sondern auch auf breiter Ebene die Unternehmen und Privathaushalte und somit wiederum die Steuerzahler. Rein theoretisch reichte es aus, die Gelddruckmaschinen der Notenbanken mit Volldampf laufen zu lassen. Den Schulden wird einfach nur die eine und andere und im Anschluss die nächste Null angehängt, solange die Zinsquellen der sog. Geldgeber und Gläubiger nicht austrocknen. Es ginge aber auch über einen Schuldenschnitt und somit über einen Verzicht der Gläubiger. Der Internationale Währungsfonds (IWF) denkt nun „laut darüber nach“, ob den ärmeren Ländern ein solcher Schuldenerlass zugute kommen könnte, wenn eine gestreckte Stundung der vorhandenen Schulden nicht ausreichen sollte. Über den Schuldenstand der Bundesrepublik zeigte sich IWF-Chefökonomin Gita Gopinath gegenüber dem Spiegel (Montag) jedoch nicht besorgt.
Demnach verfüge die Bundesrepublik über den notwendigen finanziellen Spielraum und dies ist u.a. den niedrigen Schulden in den vergangenen Jahren zu verdanken. Allerdings lässt der Begriff „niedriger Schuldenstand“ bei rund 1,8 Billionen Euro und nun wieder darüber einigen Interpretationsspielraum. Darüber hinaus ist auch nicht geklärt, mit wem es sich im Falle eines Schuldenschnitts um die vermeintlich verzichtenden Gläubiger handelt. Die vor allem in Frankreich und in der Bundesrepublik sitzenden Gläubiger des griechischen Bankensektors führten letztendlich auch zu einer Verarmung der Griechen, den Verkauf des Tafelssilbers und eine Schuldenquote von rund 170 Prozent des BIP. Ein Verzicht hätte es auch getan, zumindest theoretisch. So wurden aber die Rettung der Gläubiger unter dem Deckmantel der „Rettung Griechenlands“ die Steuerzahler der Eurozone in die Pflicht genommen.
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