Hartz-IV-Regelsätze: „Militantes Kleinrechnen“ der Bundesregierung

Armut in der BRD-


Die Bundesregierung rechnete den Bedarf der Hartz-IV-Abhängigen regelrecht klein und beruht sich dabei nicht einmal auf fundierte Daten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie die Diakonie Deutschland kritisieren die behagliche Verweigerung, den Bedürftigen angemessene Hilfen zukommen zu lassen.

Entlassungen
Abspeisung der unproduktiven 'Randgesellschaft'

Der Ergebnisse aus den bisherigen Ermittlungen der Hartz-IV-Regelsätze gehen am tatsächlichen Bedarf der betroffenen Menschen vorbei. Die Bedarfsermittlung müsse deshalb neu strukturiert werden. Darüber hinaus solle es für „Leistungsberechtigte wirksame Soforthilfen“ geben, so die Forderung des DGB, der Sozial- und Wohlfahrtsverbände und Erwerbslosengruppen in einer gemeinsam verfassten Erklärung.

Die Regelsätze steigen ab 2017 für Alleinstehende von derzeit 404 Euro auf 409 Euro an. Die Bundesregierung ermittelte diesen Betrag aus den statistisch erfassten Ausgaben der 15 Prozent der Single-Haushalte mit dem geringsten Einkommen. Das Dilemma: Diese Haushalte gelten ohnehin schon als armutsgefährdet und dazu kämen noch weitere Abzüge. Die Bundesregierung verfolgt nach wie vor die seit Jahren gepflegte Praxis, die notwendigen Korrekturen zu unterlassen.

„Die Bundesregierung hat erneut viele Stellschrauben so justiert, dass zwangsläufig niedrige Regelsätze herauskommen müssen“, so Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied. Viele als Bezugsgrößen verwendete Positionen der Regelsätze für Kinder beruhen auf Angaben von weniger als 100 Haushalten. Deshalb seien die Regelsätze unbrauchbar. Die Kosten für Mobilität beruhen auf lediglich 12 Haushalte. Um den Regelsatz niedrig zu halten, werden sogar nicht überprüfte Daten in Kauf genommen.. „Das nenne ich militantes Kleinrechnen des Regelsatzes“, so Buntenbach.

Eintrittskarten für Schulveranstaltungen, ein Eis im Sommer, Zimmerpflanzen, eine Haftpflichtversicherung oder ein Weihnachtsbaum werden von der Bundesregierung als unnötig erachtet und deshalb gestrichen, so die Kritik von Maria Loheide, Vorstandsmitglied der Diakonie Deutschland. Alle Kinder sollte im Leistungsbezug mind. 30 Euro pro Jahr für die Teilnahme an religiöse und andere Feste zugesprochen bekommen.

Von den Regelsätzen abhängig sind neben Erwerbslose auch zahlreiche Rentnerinnen und Rentner, chronisch Kranke, Pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderung. „Diese Menschen sind dauerhaft – in den meisten Fällen bis an ihr Lebensende – auf existenzsichernde Leistungen angewiesen“, so Gabriele Hesseken vom Sozialverband Deutschland.

Die Bundespolitik beruft sich auf ein verfälschtes Bibel-Zitat

„Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“, so das von Franz Müntefering (SPD) geäußerte und dazu noch verfälschte Zitat der Bibel. Im Original lautet der Satz: „Denn als wir bei euch waren, haben wir euch die Regel eingeprägt: Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen.“. Ein „kleiner aber dezenter“ Unterschied.

Nicht nur Müntefering, als „Sozial-Politiker“ einst tatkräftig an der Umsetzung der radikal unsozialen Agenda 2010 beteiligt, verwendete diese Zitat-Verfälschung als vermeintliches Totschlag-Argument, sondern auch der Gründer der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (SDAP) August Bebel. Ob der vermeintliche Sozialdemokrat wusste, dass Adolf Hitler (Nationalsozialistisch) und Joseph Stalin diese „Leitthese“ ebenfalls verwendeten, sei mal dahingestellt. Zumindest im deutschsprachigen Raum scheint der Begriff „sozial“ völlig missverstanden zu sein.

Aus der Verfälschung des Zitates ließe sich die Haltung der Bundesregierung ableiten, dass Erwerbs- bzw. Arbeitslose als unproduktive und daher unnütze Subjekte einer Gesellschaft gerne verhungern mögen. Dass man damit in der gleichen Reihe von äußerst „geschichtsträchtigen“ Personen und Gruppierungen steht, wird offenbar in Kauf genommen. Hartz-IV stellt lediglich eine Gratwanderung zwischen der Entsorgung überflüssiger Bevölkerungsteile und dem Erhalt von (noch relativer) Ruhe und Ordnung dar.


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