Haft-IV-Urteil Sanktionen soll einfach umgangen werden

Hart-IV-System –


Das Bundesarbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit üben sich darin, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sanktionen durch Kunstgriffe und vermeintliche Lücken zu umgehen. Ein erster Entwurf für die quasi Beibehaltung der umfangreichen Sanktionsmaßnahmen liegt bereits vor.

Jobcenter

Arbeitsministerium und BA wollen quasi an bisherigen Sanktionen festhalten

Kumulative Verfehlungen ergeben ebenso addierte Sanktionen

Es scheint das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seinem Urteil zu den Hartz-IV-Sanktionen sehr viel Spielraum belassen. Je nach Auslegung und Interpretation ist dennoch ein Weg offen, den Hartz-IV-Abhängigen den sog. Grundbedarf doch weit mehr als um 30 Prozent zu kürzen. Der einzige „Trick“ dabei. Anstatt dem „Clienten“ seine angelasteten Verfehlungen als Paket zu bewerten, wird jedes einzelne „Delikt“ separat behandelt und auch separat sanktioniert, doch in der Auswirkung sind beide Strafmaßnahmen einfach zusammengelegt.

BVerfG-Urteil offenbar ein „reines Missverständnis“

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist offenbar schon fleißig daran, diese Möglichkeit nutzen zu wollen. Gemäß der Süddeutschen Zeitung (SZ) (Mittwoch) haben sich BA und das Arbeitsministerium zusammengesetzt, um die Umsetzung der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts voranzutreiben. Ein erster Entwurf liegt lt. SZ bereits vor und daraus ginge hervor, dass Kürzungen des sog. Existenzminimums um mehr als 30 Prozent möglich sein sollen. Mit der Vorgabe des BVerfG, den Grundbedarf nicht mehr als um 30 Prozent zu kürzen, könne es sich demnach um ein Missverständnis handeln.

Eine Sanktion darf nicht den Umfang von 30 Prozent überschreiten, aber mehrere Sanktionen aus verschiedenen Anlässen werden einfach addiert. „Kumulative Verletzung der Pflichten“ lautet die „Zauberformel“ in diesem ersten Entwurf und dies soll die weitere Kürzung über die 30 Prozent hinaus rechtfertigen. Eine Strafmaßnahme dauert drei Monate, kommen während dieser Zeit weitere vom Jobcenter definierte Verfehlungen hinzu, so kann das Ergebnis durchaus eine Gesamtkürzung um z.B. 60 Prozent des Grundbedarfs sein.

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