Hackerangriff als Anlass für Grundgesetzänderung?

IT-Sicherheit –


Die Befugnisse der Sicherheitsbehörden für IT-Bereich scheinen nicht weit genug zu gehen. Dem Innenstaatssekretär Krings schwebt „notfalls“ eine Änderung des Grundgesetzes vor. Der jüngste Hackerangriff war offenbar eine gelegene Steilvorlage.

Internet-Sicherheit

Mehr Rechte? Sicherheitsbehörden sollen es den Hackern offenbar gleichtun

Der bereits im Dezember 2018 verübte Hacker-Angriff u.a. auf die im Internet „gestreuten Daten“ der Mitglieder des Deutschen Bundestags, Journalisten und diverse „Prominente“ führt offenbar zu gewissen „Überreaktionen“ beim Innenstaatssekretär Günter Krings (CDU). Er wolle nun prüfen lassen, wie weit die Befugnisse der Sicherheitsbehörden „im Kampf gegen Hackerangriffe“ eigentlich reichten und welche zusätzliche technische Befugnisse und Fähigkeiten sie bräuchten, damit die „Urheber solcher widerrechtlicher Veröffentlichungen“ rasch ermittelt werden können. Im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Montagsausgaben) stellte der CDU-Politiker die Frage, „ob die Verfassung den Behörden ausreichend Kompetenzen einräumt.“

Vor allem müsse für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die „verfassungsrechtliche Grundlage“ geprüft werden. Die Grundsatzfrage lautete, ob das Grundgesetz bereits erlaube, „was viele vom BSI erwarten.“

Grundgesetz-Änderung für überwiegend ausländische Hacker?

Dem CDU-Politiker schwebt also eine Änderung des Grundgesetzes vor, um vorwiegend dem BSI, welches als Prüfungsinstanz auch an der Entwicklung des sog. Staatstrojaners beteiligt war, eine erweiterte gesetzliche Grundlage zu verschaffen. Wie weit sollten diese Befugnisse gehen? Das Infizieren von Endgeräten mit dem Staatstrojaner ohne dringenden Tatverdacht, geschweige eines richterlichen Beschlusses? Weitere Einschränkungen der Rechte für die Bundesbewohner? Das Grundgesetz gilt darüber hinaus, soweit angenommen, auf dem Gebiet der Bundesrepublik. Wie groß ist der Anteil der im Bundesgebiet ansässigen und auch tätigen Hacker – von der „CIA Hacker-Zentrale“ in Frankfurt mal abgesehen – und die der im Ausland?

Der Hackerangriff des mutmaßlichen 19-Jährigen aus Heilbronn – wie inzwischen von verschiedenen Medien gemeldet wurde – ist offenbar für die verantwortlichen Politiker samt des vorpreschenden CDU-Innenstaatssekretärs ein willkommener Anlass für die fortgesetzte Entmündigung der Bundesbewohner.


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