Gute-Kita-Gesetz offenbar nur sehr limitiert gut
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg und welcher beschritten wird, entscheidet der Zweck. So kann auch durchaus die Täuschung ein gutes Mittel sein, um die abgesteckten Ziele zu erreichen, wie offenbar auch beim sog. Gute-Kita-Gesetz.

Gezinkte Karten im politischen Spiel – Täuschung ist Voraussetzung
Gute-Kita-Gesetz mangels Nachhaltigkeit nur limitiert gut
Die Fähigkeit zur Täuschung scheint in der Politik ein fester Bestandteil der mitzubringenden Eigenschaften zu sein, welche erst den Aufstieg über die Stammtisch-Hemisphäre hinaus zulassen. Dabei muss diese mitzubringende Eigenschaft offenbar nicht von der Grobschlächtigkeit zu ausgefeilten Techniken gebracht zu werden, denn in einer bereits erreichten bestimmten Position mit den schützenden Händen darüber resultieren auch aufgedeckte Täuschungen zu keinerlei Konsequenzen, solange die Täuschungsmanöver den Zielen der gegenwärtigen Agenda entsprechen. „Der Zweck heiligt die Mittel“.
Die federführende Entwicklerin der Norm des euphemistisch klingenden sog. Gute-Kita-Gesetzes, Bundesfamilienministerin Ex-Dr. Frau Franziska Giffey (SPD), scheint ihre nach außen gestülpten guten Absichten nicht sehr viel Nachhaltigkeit beigemengt zu haben. Die für das „Gute-Kita-Gesetz“ zugesprochenen finanziellen Mittel laufen nach derzeitigen Haushaltsplanungen bereits mit Ende 2022 aus. Der stellvertretende Ministerpräsident und NRW-Familienminister Joachim Stemp (FDP) wird Giffey offen die Täuschung der Öffentlichkeit vor. „Die öffentlich mehrfach erteilte Zusage der Bundesfamilienministerin, die Mittel des Gute-Kita-Gesetzes über das Jahr 2022 hinaus zu verstetigen, entspricht offenbar nicht der Wahrheit“, so Stamp gegenüber Handelsblatt (Dienstag). Für das von Giffey initiierte Gesetz sei gemäß der Finanzplanung des Bundes ab 2023 „kein Cent für ihr Versprechen“ vorgesehen. Für den FDP-Politiker habe Giffey nun ihre Glaubwürdigkeit endgültig verloren. Mit ihrem Vorgehen säßen die Länder nun in einer „Giffey-Falle“.
Handelsblatt hakte diesbezüglich beim Bundesfamilienministerium nach und erhielt die Antwort, dass im Zuge mehrerer Beschlüsse die finanzielle Beteiligung seitens des Bundes auch nach 2022 gewollt sei.
Gemäß „Gute-Kita-Gesetz“ und „Starke-Familien-Gesetz“ beschränkt sich das Ministerium derzeit auf eine „Gezeigter-Wille-Antwort“.
Kosten & Leistungen Krankenkassen berechnen
Jetzt den kostenlosen GKV-Vergleichsservice nutzen:

- Individuelles Leistungsmaximum
- Heilmethoden Alternativmedizin
- Bevorzugte Präventionsmaßnahmen
- Einsparungen mit Direktversicherung
- Vergleich gewünschter Leistungen
Versicherungsdaten, Personendaten eingeben, fertig. Online-Tarifvergleich.
