Grundsteuer Reform – Öffentliche Hand schöpft garantiert ab

Grundsteuer Reform –


Bei den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Reformierung der Grundsteuer zeichnet sich ein Kompromiss ab. Egal welche Parameter zur Bemessung der Grundsteuer einfließen werden, die öffentliche Hand hält sich die Türen für den Geldfluss vielfach offen.

Waldhütte

Egal wo. Die öffentliche Hand schöpft garantiert überall ab

Es wird stets abkassiert. Entweder direkt oder indirekt

Es zeichnet sich immer klarer ab, was eigentlich vorhersehbar gewesen ist. Die von der Bundesregierung neu ausgearbeitete Grundsteuer wird insgesamt um einen ganz ordentlichen Batzen teurer werden. Einige dürfte die neue Grundsteuer Entlastungen einbringen, den anderen aber umso größere Aufschläge. Mit der Näherung in eines der Zentren der Großstädte werden auch die Abgaben für Grund, Haus & Hof in die Höhe schnellen.

Als Zwischenbilanz der Ausarbeitung steht derzeit ein Kompromiss zwischen Bund und Länder. Als grober Umriss für die künftige Bemessung der Grundsteuer stehen der jeweilige Grundstückswert, das Baujahr des Gebäudes sowie die durchschnittlichen Miethöhen.

Für einträgliche Einnahmen über die Grundsteuer hat der Gesetzgeber im Bezug auf die Miethöhen ohnehin einen Joker in der Tasche. Verlangt der Mieter eine unter dem Mietspiegel liegende Miete, dann holt sich die Finanzbehörde den „entgangenen Gewinn“ eben über die Besteuerung des zur Geltung gebrachten „geldwerten Vorteils“ vom Mieter.

Wer bestimmt die Grundstückswerte? Dieser wird über den vom Markt bestimmten Preis definiert. Und die Anzeichen stehen noch auf einen nachhaltigen Auftrieb. Da bliebe der öffentlichen Hand auch noch genügend Spielraum, indem dem Landwirt die Ausweisung einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche als Bauland verweigert wird und dieses Land nach Schnäppchen-Übernahme kurzerhand – quasi sich selbst – als Bauland zu genehmigen. Der öffentlichen Hand bliebe auch der Weg der Enteignung.

Die neue Grundsteuer wird eine ganze Reihe von Besitzern eiskalt erwischen. Die öffentliche Hand hält sich dagegen stets ihre Türchen offen, um die Gelder entweder über die Steuer einzukassieren, oder eben über geschaffene (vermeintliche) Monopolrechtstellungen. Dies obwohl der im Grundbuch eingetragenen Person der Besitz dieses Grundstücks lediglich fiktiv unterstellt wird. („Gesetzliche Vermutung“, BGB §891). Dabei ist noch nicht mal vom Eigentum die Rede.




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