Groko sorgt sich um Corona-Lockdown und Bundestagswahlen

Wahlsystem –


Die Bundespolitiker sorgen sich um ihre künftige Legitimation aufgrund einer zu mageren Wahlbeteiligung. Ein „Corona-Lockdown“ wie derzeit könnte zu Behinderungen bei Bundestagswahlen führen. CDU und SPD streben daher eine Änderung des Wahlgesetzes an.

Wahl

Mit einer reinen Briefwahl könnte ein „Lockdown“ umgangen werden

Lieber gesicherte Briefwahl anstatt Verhältnismäßigkeit

Die Politiker der Großen Koalition sind im Schatten der ausgerufenen „Corona-Krise“ offenbar um die Verwirklichung von anstehenden Bundestagswahlen besorgt. Womöglich könne so z.B. die für den Herbst 2021 angesetzte nächste Bundestagswahl aufgrund von Ausgangsbeschränkungen gefährdet sein. Eine möglichst hohe Wahlbeteiligung aufgrund der erhofft abgesicherten Legitimation durch die willigen Wähler sei in einem solchen Fall nicht mehr gewährleistet. Nun überlegen lt. Rheinische Post (Mittwoch) Politiker der Union und SPD die Umgestaltung des Wahlrechts. Ziel sei die Möglichkeit, künftig einen Bundestag auch ausschließlich durch eine Briefwahl zusammenstellen zu lassen.

Für Notfälle müsse es Möglichkeiten geben, die eigentliche Bundestagswahl auch anders durchzuführen, so Ansgar Heveling, Rechtsexperte der CDU. Die SPD-Innenexpertin Ute Vogt sähe in einem solchen Briefwahlverfahren den Vorteil eines kleineren Rahmen von Wahlkampfveranstaltungen, bei denen die Delegierten den gebotenen Abstand zueinander einhalten können. Die Entscheidung über die Einführung einer möglichen reinen Briefwahl solle nun vorangetrieben werden. Dazu solle noch ein „letzter Anlauf“ unternommen werden, um das Wahlrecht dahingehend zu ändert, dass der Bundestag nicht noch weiter aufgebläht werde. Gemäß Bundeswahlgesetz besteht der Bundestag aus 598 Abgeordneten. Derzeit besteht der Bundestag aufgrund der zahlreichen Überhangs- und Ausgleichsmandaten aus 709 Abgeordneten und ist damit die Nummer Zwei auf dieser Erde. Die Nummer Eins ist China mit 2.987 Sitzen im Nationalen Volkskongress. Setzte man Anzahl der Abgeordneten mit den jeweiligen Einwohnern ins Verhältnis, dürften im Deutschen Bundestag lediglich 42 Abgeordnete sitzen. Den Bundestag als Maßstab genommen, säzen im Nationalen Volkskongress rund 50.780 „Volksvertreter“.

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