Geldnot öffentlich-rechtliche Sender: Pensionskassen trocknen aus

Selbstbedienungs-Institutionen –


Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sind scheinbar in finanzielle Not geraten. Die Pensionskassen für die ehemaligen Mitarbeiter drohen auszutrocknen. Vordergründig drängt der ARD auf eine Anhebung der Rundfunkgebühren, damit die Pensionäre nicht in Altersarmut verharren müssen.

Rundfunkanstalten

Geldnot – Den öffentlichen Rundfunkanstalten gehen die Pensionsgelder aus

Wenn die Zinsen fallen, dann haben die Sparer das Nachsehen. Fällt das Zinsniveau während einer laufenden Festzinsanlage, dann trägt eben die Bank die Risiken. Dies wird jedoch durch steigende Kosten bei anderen Finanzprodukten (z.B. Girokonto) wieder ausgeglichen. Bei einer Kapital-Lebensversicherung oder einer Privatrentenversicherung reichen Assekuranzen das magere Zinsumfeld bis zum Kunden anhand fallender Überschussbeteiligungen bei laufenden Policen und geringeren Renditeaussichten bei neuen Verträgen durch. Der Gesetzgeber geht bei den Leistungskürzungen noch helfend zur Hand und nimmt bei den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gleich selbst umfangreiche Kürzungen vor. Man kann es drehen und wenden wie man will, am Ende trägt der Konsument, der produktive Arbeitnehmer sämtliche Risiken.

Ebenfalls ein Selbstverständnis für eine völlig risikofreie Daseinsberechtigung scheint der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖR) aus ARD, ZDF und Deutschlandradio zu haben. Auch diese Rundfunkanstalten bleiben vom Niedrigzins-Niveau nicht verschont. Obwohl der ÖR die global am höchsten „gesponsorte“ Rundfunk-Institution ist, drohen nun die Kassen für die üppigen Pensionen der Mitarbeiter auszutrocknen. Die ARD-Pensionskasse soll lt. BAMS in eine Schieflage geraten sein.

Pensionskasse der ARD fiel durch Stresstest durch

Die größte unter den Rundfunkbeitrags-Selbstbedienungseinrichtungen ist lt. BAMS derart durch einen sog. Stresstest gefallen, dass auch gleich die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin benachrichtigt werden musste. Nun stehe im Vordergrund, schnellstmöglich irgendwelche Gegenmaßnahmen einzuleiten. Es soll sich sogar um eine „enorme Finanzrkise“ handeln.

Wer soll die finanzielle Lücke bei ARD und Co. schließen? Nur 3x raten!

Zuständig für die Pensionen der ARD-Leute ist die Baden-Badener-Pensionskasse (bbp). Dort werden die Gelder der Gebührenzahler für die spätere (üppige) Pensionszahlungen gehortet. Die ARD plane nun lt. BAMS die Aufstockung des bbp-Eigenkapitals auf 50 Millionen Euro. Natürlich mit Geldern des Rundfunkbeitrages. Damit für die Zukunft das Notwendige geregelt wird, werde man seitens der ARD den Bedarf weiterer Gelder bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zur Geltung bringen. Diese entscheidet letztendlich über die Höhe des von jedem Haushalt abgepressten Rundfunkbeitrags.

Hessische Rundfunk erwartet 93 Millionen Euro Minus

Besonders brisant scheint es bei der finanziellen Lage des Hessischen Rundfunks (HR) zu sein. Dort erwarte man alleine durch die Rückstellungen für die (üppigen) Pensionen der Mitarbeiter ein Defizit von 93 Millionen Euro im Jahr 2019. Der Haushaltsplan des HR sehe Ausgaben in Höhe von 604 Millionen Euro vor, rechnet aber nur mit Einnahmen in Höhe von 511 Millionen Euro. HR-Intendant Manfred Krupp kennt sieht offenbar nur die „Alternativlosigkeit“ von unausweichlichen Einschnitten im Programm, sofern keine Anpassung des Rundfunkbeitrags erfolge.

Die Rundfunkanstalten üben sich ohnehin in „schmerzlicher Geduld“. Krupp betonte, dass die Sender bereits seit 2009 bei den Beitragseinnahmen auf einen Inflationsausgleich warteten.

Im Jahr 2015 nahmen die ÖR rund 8,1 Milliarden Euro Rundfunkgebühren ein. ARD, ZDF und Deutschlandradio sehen die Beitragseinnahmen offenbar als Berechnungsgrundlage für die Gehälter und die daraus folgenden Pensionen. Beim Westdeutschen Rundfunk (WDR) summieren sich die Ansprüche der ehemaligen Intendantin Monika Piel auf satte 3,2 Millionen Euro. Im Jahr 2014 kam der WDR für sämtliche damaligen Mitglieder der Geschäftsleitung auf 15,1 Millionen Euro (FAZ). Diese Zahlen lassen bereits gut abschätzen, wie hoch die von den Sendeanstalten nicht veröffentlichten Pensionsansprüche ausfallen.

Verweigerung des Selbstbedienungsladens führt bis zur Beugehaft

Verhaftung
Wer Rundfunkgebühr nicht zahlt muss eben fühlen

Die öffentlich-rechtlichen Selbstbedienungsanstalten zahlen ihre exorbitanten Gehälter und Pensionen gemäß dem Motto: „Wessen Brot ich ess dessen Lied ich sing“. Anders kann die Spur- und Linientreue der zahlreichen Mitarbeiter (Mitläufer) zum praktizierten „Bildungsauftrag“ in dieser „ausgewogenen“ Form nicht erklärt werden. Das Schlimmste: Die in ihrer Meinung zu bearbeitenden Menschen müssen dieses öffentlich-rechtliche Bombardement auch noch selbst bezahlen. Unter Zwang. Und wer sich nicht vom Akt einer sog. „eidesstattlichen Erklärung“ noch weiter erniedrigen lassen möchte, kann schnurstracks in Beugehaft genommen werden.

Die von Krupp ausgesprochene „Drohung“ irgendwelcher Einschnitte im Programm wäre zu schön um wahr zu sein. Doch dieses Versprechen wird er nicht einlösen müssen. Natürlich werden die Rundfunkgebühren angesichts der Pensions-Not angehoben werden. Schließlich müssen auch irgendwie die neu gebauten Gebäude, gemäß des Ober-Nachrichtenbotschafters Kai Gniffke, für die Ausübung eines „besseren Journalismus“ bezahlt werden.


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