Gehaltshöhe sagt nichts über den gesellschaftlichen Nutzen der Tätigkeit

Arbeitsmarkt –


Gehälter und Löhne sagen nur indirekt etwas über die Qualität und den gesellschaftlichen Nutzen der ausgeübten Tätigkeit aus. Doch klar ist: Je unwichtiger oder gar schädlicher, desto höher die Entlohnung.

Müllmänner

Der Konsum verursacht Müll und dieser entfernt sich nicht von alleine

Systemrelevante Berufe sind chronisch unterbezahlt – Null Anerkennung

Die Gehälter scheinen sich umgekehrt proportional zur gesellschaftlichen Relevanz der Berufsausübung zu orientieren. Je weniger ein Job einen Nutzen für die Allgemeinheit hat, desto höher die Gehälter. Ein Beleg für diese These könnten schon alleine die Jobs in den Finanzmärkten darstellen. Die Aufgabe in diesem Sektor besteht einzig und alleine darin, möglichst viel virtuelles Geld in möglichst kurzer Zeit zum eigenen Vorteil zu konzentrieren. Wertschöpfung gleich Null, erfahrungsgemäß für die Gesellschaft ausschließlich Probleme schaffend, aber eines der höchsten Gehälter.

Derlei höchstbezahlten „Finanzgurus“ verursachen aufgrund ihres ausschweifenden Lebensstils mitunter die größten Mengen an Kohlendioxid, was allerdings im Rahmen der „Klimaschädlichkeit“ nur allzu selten erwähnt wird. Ein Konsum, welcher auch einen großen Haufen Müll verursacht und dieser muss auch von irgendjemand weggeschafft und entsorgt werden. Hierfür sind wiederum Menschen zuständig, deren Gehälter zu den niedrigsten zählen. Im Bundesgebiet mit dem „erfolgreichsten Niedriglohnsektor Europas“ zählen ausgerechnet die sog. systemrelevanten Berufe zu den am miesesten entlohnten Tätigkeiten. Im Schnitt liegt die Quote der Niedriglöhner über sämtliche Niedriglohn-Tätigkeiten in Vollzeit hinweg bei 18,8 Prozent. Die Quote bei den sog. systemrelevanten Berufen liegt dagegen bei 26,6 Prozent, so eine Auswertung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW), worüber das Redaktionsnetzwerk Deutschland (Donnerstag) berichtet.

Gemäß OECD-Festlegung ist jemand im Niedriglohnsektor beschäftigt, wenn das Gehalt bei Vollzeit weniger als zwei Drittel des Median-Gehaltes beträgt. Im Bundesgebiet lag dieser Median-Wert im Jahr 2019 bei 2.267 Euro. Betroffen seien besonders Beschäftigte in den Bereichen Lebensmittelverkauf, Altenpflege, Erziehung und auch Entsorgung.

Beschäftigte im Niedriglohnsektor sowie Erwerbstätige, deren Gehälter nur unwesentlich darüber liegen, sind automatisch zu einem Anspruch auf eine nur winzigen Renten verurteilt. Bei den systemrelevanten Vollzeit-Jobs trifft es mit 19,4 Prozent fast ein Fünftel, welche bereits nach heutiger Sicht nach 45 Jahren Berufstätigkeit im Rentenalter ein Fall für die Grundsicherung werden.

Hier kristallisiert sich erneut heraus, dass die Entlohnung bzw. Versorgung der Berufstätigen mit der Steigerung ihrer gesellschaftlichen Relevanz abnimmt.

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