Für Banken sollen künftig getrennte Verhältnisse gelten

Bankenkrise-


Den großen Banken Europas soll in Zukunft der Weg zu getrennten Pfaden gewiesen werden. Entweder Eigenhandel oder Operation im Auftrag des Kunden über ein Trennbankensystem ab 2020.

Banken

Getrennte Verhältnisse in den Banken – Entweder Kunde oder Eigenhandel

Handel auf zwei Gleisen, aber nicht zweigleisig

Der Bäcker soll in Zukunft seine Brötchen nur noch an Kunden verkaufen dürfen oder diese selber essen. Beides gleichzeitig darf nicht sein. Dieses Prinzip soll ab dem Jahr 2020 für die großen Investmentbanken in der Europäischen Union gelten. Getrennte Verhältnisse im Rahmen der Trennbankenregel für 29 Kreditinstitute, das einen Handel für Kunden und den parallelen Eigenhandel ausschließen soll.

Von der Trennbankenregel sollen lediglich die größten 29 Geldhäuser Europas betroffen sein, jedoch nicht die kleineren Banken, so die SZ mit Bezug auf einen Entwurf der EU-Kommission. Damit noch nicht genug. Dem Bäcker soll auch noch vorgeschrieben werden können, ob er Weißbrot oder nur Schwarzbrot zu verkaufen hat. In Verbindung mit der geplanten Bankenaufsicht will die EU darüber entscheiden können, mit welchen Handelsgeschäften ein Kreditinstitut operieren darf. Sollte die Aufsicht den Eindruck erhalten, die Investmentbank ginge mit einem bestimmten Deal ein zu hohes Risiko für die Stabilität der Finanzmärkte ein, könnte die Anweisung einer Ausgliederung des Handels erfolgen.

Es stellte sich nur die Frage, ob die offensichtlich existierenden Energien der Banken, diverse Regeln einfach so zu übergehen, wirkungsvoll eingedämmt werden kann.

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