Für Mindestlohn-Tätige winken bis 2022 Lohnanhebungen

Arbeitspolitik –


Noch besteht für die Mindestlohn-Tätigen die Hoffnung auf eine nächste Anhebung der Lohnuntergrenze. In der Regel übernimmt die Bundesregierung den Vorschlag der der Mindestlohnkommission und damit hätten die Niedriglöhner allen Grund, ein Fass aufzumachen.

Krümel

Für Niedriglohnsektor sollen ein paar Krümel mehr übrig gelassen werden

Der Marke von 12€ Mindestlohn mit großen Schritten entgegen

Während man die Rentner in den alten Bundesländern bereits auf eine Nullrunde im Jahr 2021 vorbereitet, lässt man den Niedirglöhnern bzw. Mindestlohn-Empfängern noch Hoffnung schöpfen. Die sog. Mindestlohnkommission schlug eine Anhebung der Lohnuntergrenze von derzeit 9,35 Euro pro Stunde auf 10,45 Euro bis zum 01. Juli 2022 vor. Die Mindestlohnanhebung soll in vier einzelnen Schritten erfolgen.

Der erste Schritt soll dabei am 01. Januar 2021 mit einer Mindestlohnanhebung auf 9,50 Euro erfolgen. Die nächste Stufe folgt voraussichtlich am 1. Juli 2021 mit weiteren 10 Cent oben drauf. Am 1. Januar 2022 könnten Mindestlohn-Tätige mit 9,82 Euro rechnen, um am 1. Juli 2022 mit einem Sprung auf 10,45 Euro endlich ein Fass aufmachen zu können.

Sollte die Mindestlohnanhebung tatsächlich umgesetzt werden, dann bewegte sich man gemäß des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) in die Richtung der oft zitierten 12 Euro und damit der „Sinnlosigkeit„. Doch diesen den Mindestlohn widerstrebenden Kräften stemmt sich immerhin Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mit all seiner Macht entgegen. Bereits Anfang November 2018 betonte Heil, an 12 Euro Mindestlohn festhalten zu wollen. Allerdings blieb es sein Geheimnis, ob diese Lohnuntergrenze vorzeitig eingeführt, oder einfach nur die Zeit bis zur automatischen Erfüllung abgesessen werden soll. Dem „Stilmittel“ des sog. Populismus bedienen sich allerdings immer nur die Anderen.

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