Fragwürdige Home-Office-Angebote – BaFin warnt
Arbeiten im Home-Office-Bereich erscheinen für viele attraktiv. Entweder als Haupteinkommen oder als Zusatzgeld. Die BaFin warnt jedoch vor dubiosen Angeboten, welche sogar für Tätige strafbewehrt sein können.
Überblick
Home-Office erfuhr in letzten 2 Jahren Aufschwung

Vor Home-Office-Tätigkeiten bei fragwürdigen Angeboten lieber erstmal prüfen
Die in den vergangenen zwei Jahren von den Landes- und Bundesregierungen „sehr nahe gelegte“ Verlegung der Bürotätigkeiten in den heimischen Bereich, hat dem Begriff „Home-Office“ eine neue Bedeutung verliehen. Arbeiten von zuhause, so das neue Motto für die Prävention von Infektionen durch Covid-19. Das bezahlte Arbeiten in den eigenen vier Wänden erschien für viele auch als sehr attraktiv, vor allem wenn dies ohnehin in „eigener Regie“, also ohne Arbeitgeber erfolgen sollte. Dazu kommt die scheinbar gute Gelegenheit, sich neben dem Haupteinkommen ein zusätzliches Geld verdienen zu können.
Geschäftsfeld mit zahlreichen Firmen
Zahlreiche Unternehmen haben diesen Home-Office Bereich als neues Geschäftsfeld erschlossen und bieten für quasi Freischaffende attraktiv klingende Arbeitsbereiche an. Das „Geld von daheim verdienen“. Allerdings tummeln sich auch in dieser Sparte eine Menge „schwarzer Schafe“, deren Geschäftsbereiche schon mehr als nur zweifelhaft sind. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnte bereits mehrfach vor teils dubiosen Angeboten. Aktuell weist die Behörde auf den Fall „ALWINUS Vermögensverwaltung GmbH“ (alwinus.com) hin und warnt gleichzeitig vor dem „vermeintlich lukrativen Jobangebot im Home-Office“.
Eigenes Bankkonto als Schleuse benutzen
Die von ALWINUS übertragene Aufgabe bestehe darin, Überweisungen über das eigene Bankkonto anzunehmen und die eingegangenen Geldbeträge an Dritte weiterzuleiten. Ein Vorgang, der bereits beim ersten Hinsehen ein kräftiges Stirnrunzeln hervorrufen müsste. Die BaFin vermutet, dass es sich mit den Überweisungen um Geld handelt, welches von Opfern „krimineller, insbesondere betrügerischer Handlungen“ stammt. Dazu kommt, dass sich Privatpersonen, welche sich als „Back Office Mitarbeiter“ betätigen und diese Gelder weiterleiten, somit selbst als Finanzagenten handeln und sich dadurch auch strafbar machen können.
Bekannte Bezeichnungen derlei Job-Angebote
Derlei ominösen Jobangebote könnten bereits an der Bezeichnung des angebotenen Jobs erkannt werden. BaFin nennt hierzu typische Angebote und deren Jobbezeichnungen, welche auf unlautere Tätigkeiten hinweisen könnten.
- Wertpapierassistent/in
- Back Office Mitarbeiter
- Vermögensverwalter/in
- Transferverwalter
- Transaktionsverwalter
- Assistent im Währungshandel
- Supportmanager
- Support Mitarbeiter im Asset Management
- Client Trade Analyst
- Anlageverwalter
- Kundendienstmitarbeiter im Finanzsektor
- Wertverwalter
- Treuhandmanager
- Treuhandassistent
- Finanz-Sekretär
- Homeoffice Helfer*in im Transfermanagement
- Helfer Geldtransfer
- Helfer Transfermanagement
- Client Trading Analyst
- Crypto-Assistent
- Crypto-Verwalter/in
- Investmentassistent/in
- Assistent/in im Kryptowährungshandel
- Mitarbeiter/in (m/w/d) im Finanzbereich via Home-Office (bundesweit, keine Vorerfahrung)
- Finanzbetreuer
Alleine an der Vielzahl der Jobangebote lässt sich ablesen, dass sich auf diesem Feld entsprechend viele (dubiose) Firmen tummeln. Die BaFin empfiehlt betroffenen Konsumenten, die Strafverfolgungsbehörden über solche Sachverhalte zu informieren. Dazu gehören Polizei und Staatsanwaltschaft.
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