Fortsetzung Hauen & Stechen zwischen Flexstrom und Verivox

Rechtsstreit Flexstrom vs. Verivox

Eine weitere Unterlassungserklärung gegen Verivox – „Kunden-Motivation“


Im Fußball würde die Sache schnell geregelt werden. Für Nachtreten gibt es die rote Karte und der Spieler verlässt das Feld. Anschließend wird die Schwere abgewogen und die Länge der „Spiel-Pause“ festgelegt.

Die Regeln des Marktwettbewerbs und besonders das Regelwerk der Justiz sind bekanntlich ungleich komplizierter als die FIFA-Richtlinien. Das „Match“ zwischen Flexstrom vs. Verivox wird offenbar noch eine Weile dauern bis das Endergebnis feststeht.

Die ursprüngliche Geschäftsbeziehung zwischen dem Stromvertreiber und dem Stromportal ist längst beendet worden (Pressebericht Verivox). Dennoch scheint die Kommunikation zwischen den beiden Unternehmen keinesfalls eingebrochen. Nur der direkte Weg des Miteinanders wandelte sich zum Gegeneinander über den indirekten Weg der Anwälte und sogar die Stromkunden.

Flexstrom
Die nächste Streitrunde

Von einem „reflexartigen Nachtreten“ kann nicht gesprochen werden, es sieht mehr nach einem „trotzig-beleidigtem“ Umherschlagen aus. Die Geschäftsbeziehung zwischen den beiden Streitparteien wurde wegen diverser Unregelmäßgkeiten im „unabhängigen“ Stromtarifrechner Verivox‘ beendet. Niedrigere Provisionszahlungen seitens Flexstrom führten dazu, dass der gleiche Stromtarif auf wundersame Weise innerhalb der Vergleichstabelle einige Positionen einbüßte.

Kunden erhalten vom Stromvertreiber Flexstrom einen Bonus ausgezahlt, sofern die Bedingungen eingehalten wurden. Innerhalb der Vergleichstabelle wurde der Bonus entfernt, mit der Begründung: „Kunden erhalten den Bonus sowieso nicht“. Nebenbei wurden Kundenbewertungen über den Stromanbieter offenbar irreführend dargestellt.

Inzwischen sind gegen Verivox diverse Einstweilige Verfügungen ausgesprochen worden. Das Schauspiel fand einen neuen Akt mit dem Verbot, Flexstromkunden gezielt per E-Mail anzuschreiben, um diese gegen den Stromanbieter mehr oder minder aufzuhetzen. Das „unabhängige Vergleichsportal“ betonte auf jeden Fall die Endabrechnungen auf Boni zu kontrollieren und behauptete wiederholt wegen „zahlreicher Probleme und Kunden Beschwerden“ den Vertrag mit Flexstrom beendet zu haben.

Eingerahmt waren die Rundschreiben unter dem Motto des Verbraucherschutzes. Verivox bezeichnet sich als ein unabhängiges Verbraucherschutz-Portal und zeigte sich mit den E-Mail Rundschreiben sichtlich besorgt um das Wohl der bestehenden Flexstrom-Kunden. Das Verhalten Flexstroms sei mit den „Verbraucherschutzrichtlinien“ nicht komform.

Es ist eine ganz einfache Regel. Wer Provisionszahlungen für den Verkauf, bzw. für die Vermittlung eines Produkts erhält, hat den Status der Unabhängigkeit nicht inne. Das Geschäftsmodell an sich ist nicht verwerflich und wird seit langer Zeit in den verschiedensten Branchen praktiziert. Dennoch sollte die Verpackung wenigstens ansatzweise das Zeigen, was auch tatsächlich beinhaltet ist. Die Verbraucherschutzrichtlinien Verivox‘ sind hauseigene Entwürfe und nicht die Vorgaben anerkannter (echter) Verbraucherschutz-Organisationen.

Offenbar will das Vergleichsportal die Gunst der Stunde nutzen, um sich verstärkt als „Robin Hood der Armen“ zu profilieren. Eine edle Gesinnung, die aber auf einem Pfad der „Untugenden“ beschritten wurde. So zumindest durch die Unterlassungserklärung des Hamburger Landgerichts bestätigt.

Man darf gespannt sein, wie sich das Hauen und Stechen zwischen den beiden Kontrahenten weiter entwickeln wird. Die jüngste gerichtliche Entscheidung gegen Verivox war sicher nicht der finale Akt „mit der dicken Frau“.

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Quelle: FlexStrom Presse

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