Fortgesetzter Eiertanz um die Abschaffung Soli-Zuschlag
Der Solidaritätszuschlag und seine vermeintliche Abschaffung sind ein Dauerbrenner. Mit dem Abflauen der Konjunktur dürften das Ziel einer breiten Entlastung der Steuerzahler weiter in die Ferne rücken.

Die temporäre Zusatzabgabe Soli wird wohl noch länger Bestand haben
Wirtschaftsinteressen gegen Interessen der öffentlichen Haushalte
Der Soli-Zuschlag zählt zu den Dauerbrennern auf dem politischen Spielfeld des ewigen Eiertanzes. Einst temporär eingeführt, dann für temporäre Zeit verlängert mit anschließender „Unbestimmtheitsklausel“ und nun das gleiche Spiel zum Thema Abschaffung. In Zeiten der konjunkturellen Abkühlung und den einhergehenden schrumpfenden Steuereinnahmen dürfte die Abschaffung des sehr einträglichen Solidaritätszuschlages wieder in Frage gestellt werden. Derzeit kursiert das Modell einer teilweisen Einstellung des Soli-Zuschlages. Gut- und Spitzenverdiener sollen weiterhin Solidarität zeigen, während die Normal- und Geringverdiener von der Extra-Abgabe nach gegenwärtigen Plänen befreit werden.
Für eine Reihe von Interessengruppen geht dies jedoch nicht weit genug. So fordert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zusammen mit weiteren Spitzenverbänden die vollständige Abschaffung des Soli-Zuschlages und zwar schon ab dem kommenden Jahr. Dennoch zeigt man sich kompromissbereit. Ein Ende der Abgabe sei auch bis zum Ende des nachfolgenden Finanzierungsplanes im Jahr 2023 akzeptabel, sollte der Soli-Zuschlag aus „haushalterischen Gründen“ derzeit nicht beendet werden können.
Der GDV fordert den Abbau des Soli-Zuschlages für alle Steuerzahler und nicht nur für bestimmte Gruppen im Bezug zu Einkommensarten und Einkommenshöhen. Immerhin sei der Solidarpakt II Ende 2019 erfüllt und damit auch der Zweck des Solidaritätszuschlages hinfällig. Mit ergänzenden Abgaben dürfe es sich nicht um eine Dauerfinanzierung handeln.
Mit der ungleichen Behandlung gemäß des derzeitigen Gesetzesentwurfs, in dem lediglich bestimmte Einkommenshöhen und bestimmte Einkommensarten berücksichtigt werden, könnte es nach Einschätzung des GDV zu einer Kollision mit dem Grundgesetz kommen. So sollen Einkünfte aus Kapitalvermögen weiterhin mit dem Soli-Zuschlag belastet bleiben.
Das Argument der Arbeitsplatzsicherung findet auch zum Thema Soli-Zuschlag eine Anwendung. Die deutschen Unternehmen seien der gegenwärtigen Konjunkturschwäche und dem internationalen steuerlichen Wettbewerb ausgesetzt. Daher sei es lt. dem Verband notwendig, auch profitable Einzelunternehmer und körperschaftsteuerliche Unternehmen zu entlasten. Diese leisteten einen großen Anteil bei der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.
Die Gratwanderung der Bundespolitiker dürfte wohl nun darin bestehen, die eigenen Begehrlichkeiten im Bezug zu Steuereinnahmen mit den Begehren der privaten Wirtschaft auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen.
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