Förderprogramm Herstellung von Atemschutzmasken

Corona-Politik –


Das Bundeswirtschaftsministerium startete ein neues Programm zur Förderung der einst als überflüssig erklärten Atemschutzmasken im heimischen Wirtschaftsgebiet. Neue Anlagen werden mit bis zu 50 Prozent gefördert.

Neue Normalität

Die Atemschutzmaske wird zu einem Bestandteil der „neuen Normalität“

Förderprogramm für Atemschutzmasken im Juni gestartet

Die Schutzmaske, bereits auch als Alltags-Maske bezeichnet, entwickelt sich zu einem Symbol der „neuen Normalität“. Von den verantwortlichen Politikern der Bundesregierung zu Beginn der „Corona-Krise“ noch als unwirksames Mittel abgehandelt, steht nun im Mittelpunkt der Fördermaßnahmen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi). Man wolle die Produktion dieser Schutzmaske im Bundesgebiet forcieren und dadurch weniger von Importen dieser („unwirksamen“?) Masken z.B. aus Fernost abhängig sein. Dafür wurde nun sogar die Richtlinie „Bundesförderung von Produktionsanlagen von Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte“ um weitere Punkte ergänzt.

Damit solle der Mittelstand „wichtige Investitionsanreize“ erhalten, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Ziel sei der Aufbau von „innovativen Anlagen und Produkten“ sowie deren wettbewerbsfähigen Kapazitäten. Damit solle die „europäische Unabhängigkeit von Lieferengpässen“ gestärkt werden. Dies trage auch zur „erfolgreichen Bekämpfung von Pandemien bei.“ Letztendlich sicherten diese Maßnahmen aufgrund der Wertschöpfung die Arbeitsplätze im Bundesgebiet.

Das nun erweiterte Programm fördert die Investition in Anlagen zur Produktion von FFP2/3-Masken sowie medizinischen Gesichtsmasken. Die Förderung umfasst bis zu 50 Prozent für den Erwerb von Anlagen und Komponenten sowie eigene Entwicklungen. Den Unternehmen bleib rund 1 Jahr Zeit, um von diesem Förderprogramm zu profitieren. Die Förderungen traten zum 01. Juni 2020 in Kraft und berücksichtigen Unternehmen, die ihre neuen Anlagen spätestens bis zum 30. Juni 2021 in Betrieb nehmen. Werden bereits verfügbare Anlagen bis zum 31. August 2020 in Betrieb genommen, werden bis zu 30 Prozent der Investitionskosten übernommen.

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