Fiskus hält eisern an 6 % Zinsen für Steuernachzahlungen fest
Die Finanzbehörden zeichnen sich durch eine gewisse Stabilität aus, indem sie eisern an den Verzugszinsen für Steuernachzahlungen in Höhe von 6 Prozent pro Jahr festhalten. Die FDP-Fraktion will diesen unverhältnismäßig tiefen Griff in die Tasche der Steuerzahler beenden.

Zinsforderung übersteigt oft den geforderten Nachzahlungsbetrag
Horrend hohe Zinsen offenbar eine Art Gewohnheitsrecht
Wenn ein Mitarbeiter einer Finanzagentur der Meinung ist, dass innerhalb eines bestimmten Jahres zu wenig Steuern abgeführt wurden, dann wird natürlich nachgefasst. Allerdings gibt sich der „Fiskus“ nicht mit der Begleichung des selbst berechneten Fehlbetrages zufrieden, sondern verlangt dafür einen zusätzlichen Zins in Höhe von 6 Prozent. Das seit vielen Jahren vorherrschende Niedrigzinsumfeld innerhalb der Eurozone und ganz besonders im Bundesgebiet scheint zumindest die bürokratischen Hürden der Finanzbehörden nicht überwunden zu haben. So berechnet zum Beispiel die Deutsche Bundesbank alle sechs Monate erneut den aktuellen Basiszinssatz und dieser liegt im ersten Halbjahr 2019 bei -0,88 Prozent. Im Jahr 2000 lag dieser Zinssatz noch bei 4,26 Prozent. Also quasi „up to date“.
Die Finanzabteilung hält allerdings eisern an den begehrten 6 Prozent „Verzugszinsen“ fest und dieser steht bereits seit Jahrzehnten auf gleichen Stand. Die FDP will dies nun ändern und dem „Gewohnheitszinssatz“ der Finanzbehörden drastisch kürzen. Die FDP-Fraktion stellte einen entsprechenden Antrag, um den Zinssatz auf nur noch ein Zwölftel des Basiszinssatzes im Sinne des BGB zu reduzieren, allerdings mit einer Untergrenze von 0,1 Prozent.
In vielen Fällen sei der Zinsbetrag höher als die geforderte Nachzahlungssumme, so die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag. Seit mehr als 50 Jahren bestehe dieser Zinssatz unverändert und dies sei angesichts der langanhaltenden Niedrigzinsen unverhältnismäßig. Das komme einer ungerechten Behandlung der Steuerzahler gleich. „Gerade vor dem Hintergrund eines extrem niedrigen Marktzinses ist eine Absenkung des Zinssatzes für Nachzahlungszinsen geboten“, so die Forderung der FDP Fraktion. Darüber hinaus äußerte längst der Bundesfinanzhof schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel im Bezug auf die Nachzahlungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat.
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