Falschparker sollen künftig Flensburg-Punkt erhalten
Ein bereits parat stehender Bußgeldkatalog bietet einfache und schnelle Möglichkeiten, die „Bepreisungen“ für findige Vergehen anzupassen. Bundesverkehrsminister Scheuer plant nun die zusätzliche Punkte-Verteilung für sog. Falschparker. Die SPD applaudiert, schließlich wurde der finanzielle Aspekt nicht außen vorgelassen.

Wer rechts vom Schild hält, kann lt. Scheuer-Plan mit Punkt in Flensburg rechnen
Für Falschpaker neben Bußgeldanhebung auch Flensburg-Punk
Es scheint als wenn in der Position des Bundesverkehrsministers die größte Herausforderung darin liegt, irgendeine Maßnahme zu finden, um den Eindruck eines berechtigten Daseins zu erzeugen. So wie es in Bestellkatalogen fast immer etwas Begehrenswertes zu finden gibt, hält der Verkehrsminister auch mit dem Bußgeldkatalog eine wahre Fundgrube in den Händen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat offensichtlich einen „Artikel“ gefunden, bei dem er gerne etwas modifizieren möchte. In sein Visier gerieten hier die sog. Falschparker. Diese kommen nach seiner Meinung viel zu günstig davon und sollten etwas kräftiger zur Kasse gebeten werden. Scheuer plant entsprechende Anpassungen, wie die Saarbrücker Zeitung (Mittwoch) berichtet. Konkret soll es den Tätern beim Parken auf Rad- oder Gehwegen, unzulässiges Halten in zweiter Reihe oder dem Stopp auf dem Schutzstreifen härter an den Kragen gehen. Neben den üblichen finanziellen Abgaben drohe nun auch ein Punkt im „berüchtigten“ Register in Flensburg.
Auf breite Ablehnung stößt Scheuer jedoch nicht. Dem Scheuer-Plan mit den zusätzlichen Punkten in Flensburg geht eine Anhebung des Bußgeldes für die entsprechenden Falschpark-Vergehen auf bis zu 100 Euro voraus. Damit blieb der finanzielle Aspekt nicht außen vor. Gegenüber der Saarbrücker Zeitung begrüßte SPD-Abgeordnete Ulli Nissen sogar den Scheuer-Plan, denn wer sich das Bußgeld locker leisten könne, dürfte mit den Punkten in Flensburg die Schmerzen erhalten. Schließlich wisse jeder genau, „wo er parken oder halten darf, und wo nicht“, so Nissen. Wer diese Regeln dennoch ignoriere, müsse zum Bußgeld eben auch einen Punkt erhalten und das sei richtig so.
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