EZB Grundgesetz Verstoß: Gauweiler fordert Klage vor EuGH

Klage gegen EZB-


Nachdem der permanente Rettungsschirm ESM in seinen „groben Zügen“ vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) abgesegnet wurde, steht erneut die Europäische Zentralbank EZB im Mittelpunkt der Kläger, die in den Euro-Werkzeugen einen Verstoß gegen das deutsche Grundgesetz erkennen wollen.

Unbegrenzte EZB Anleihekäufe sind gegen das Grundgesetz

GG Verstoß
Bundesregierung muss sich
selbst treu bleiben

Der CSU-Politiker Peter Gauweiler versuchte nur wenige Tage vor der ESM-Entscheidung durch das BVerG, einen Aufschub des Urteils durch einen Eilantrag beantragen. Gauweiler war der Ansicht, dass der ESM-Vertrag nur in Kraft treten dürfe, wenn die EZB ihre Pläne für unbegrenzte Anleihekäufe wieder zurücknähme.

Gleich nach der Verkündung der ESM-Entscheidung von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle folgte „im nahtlosen Übergang“ die mündliche Ablehnung des von Gauweiler eingereichten Eilantrags. Das BVerfG sähe Inhaltlich keine Relevanz, die das gefällte Urteil zum ESM-Vertrag beeinflussen könnte.

Peter Gauweiler gibt sich offensichtlich nicht geschlagen. Das Bundesverfassungsgericht fordert zwar für die endgültige Ratifikation des Rettungsfonds eine klare Begrenzung der deutschen Haftung, aber die EZB könnte dennoch in der „Parallel-Existenz“ ein Eigenleben entwickeln, welches mit unkalkulierbaren Folgen für den Bund und die Steuerzahler enden könnte.

Jetzt wäre es eine Pflicht der Bundesregierung, die Europäische Zentralbank vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen, fordert Peter Gauweiler. Die unbegrenzten Anleihekäufe würden ein ebenso unbegrenztes Risiko darstellen. Im Interview mit der Welt (Samstagsausgabe) erklärte der CSU-Politiker, wenn „die Regierung die von ihr selbst unterschriebenen Verträge von Maastricht und Lissabon noch ernst nimmt, muss sie gerade in Anbetracht der Äußerungen Draghis nach dem Urteil des Verfassungsgerichts die EZB vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen“.

Gauweiler warnt vor den eingeschlagenen Kurs der Europäischen Union, immer rechtlosere Zustände einzunehmen. Bis auf kleine Anfangserfolge bei den Märkten, stellten sich alle Unternehmungen des EZB-Chefs Mario Draghi als völlig wirkungslos heraus, so Gauweiler, der davon überzeugt ist, dass die Bundesregierung den Klageschritt gegen die EZB nicht einleiten wird.

EZB-Handlungen: Verstoß gegen das Grundgesetz
Rupert Scholz, Staatsrechtler und einer der renommiertesten Grundgesetzkommentatoren, erklärte der Wirtschaftswoche (WiWo) (Samstagsausgabe), dass die EZB mit dem Ankauf von Staatsanleihen gegen das Grundgesetz verstoßen könnte.

Scholz war in den 90-er Jahren als Co-Vorsitzender der Verfassungskommission maßgeblich an der Ausarbeitung der Euro-Verfassung beteiligt und bezieht sich speziell auf den Artikel 88. Der WiWo erklärte Scholz, dass der Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB nichts mit Währungs- und Preisstabilität zu tun hätte. „Das ist eine klare Vertragsverletzung“, stellt Scholz fest.

Ziel wäre es gewesen, die Bundesbank als Vorbild zu nehmen und ihre Funktion für den Schutz gegen die Inflation auf europäischer Ebene auf die EZB zu übertragen. Doch selbst wenn es zuträfe, dass sich die Gemeinschaftswährung nur durch Interventionen erhalten ließe, drohe dennoch eine Inflation und der gerettete Euro wäre nichts mehr wert, befürchtet Scholz

Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

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