Euribor-Manipulationen: EU verhängt über Banken Bußgelder

Banken-Manipulationen-


Die EU-Kommission verdonnerte mehrere Banken zu Bußgeldern aufgrund unerlaubter Absprachen bei der Festsetzung des Referenzzinssatzes Euribor.

EU-Werte
Gegen das EU-Kartellrecht verstoßen

Dieses Mal holte die EU für eine Runde von Züchtigungsmaßnahmen für Banken aus und nicht eine US-Behörde. Brüssel verhängte gegen mehrere Großbanken ein Bußgeld wegen Manipulationen des Referenzzinssatzes Euribor.

Die Bußgeldsumme beträgt im Gesamten 485 Millionen Euro und verteilt sich auf mehrere international tätige Investment-Banken. Zu den gemaßregelten Kreditinstituten gehören Crédit Agricole (Frankreich), HSBC (Großbritannien) und JP Morgan (USA).

Bei der Festsetzung des Euribors haben sich diese Banken untereinander abgesprochen und somit gegen das EU-Kartellrecht verstoßen, so der Vorwurf aus Brüssel.

Mit dem Verhängen der Bußgelder habe die EU-Kommission die „klare Botschaft“ ausgesprochen, dass sich alle Unternehmen und Banken an die Regeln der EU zu halten haben.

Mit dieser Botschaft wurde aber das letzte Wort längst noch nicht gesprochen. Die Crédit Agricole ist sich keiner Schuld bewußt und will gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen.

Die Härte der Bußgelder hält sich in Grenzen

Die US-Bank JP Morgan fuhr im dritten Quartal 2016 einen Gewinn von 6,3 Milliarden Dollar ein. HSBC erwirtschaftete relativ bescheidene 843 Millionen Dollar und die Crédit Agricole kam mit einem Plus von knapp 1,1 Milliarden Dollar hervor.

JP Morgan muss wegen Manipulationen anteilig 337,2 Millionen Euro (rund 361 Mio. US-Dollar) berappen, die HSBC 33,6 Millionen Euro (rund 36 Mio. Dollar) und die Crédit Agricole soll 114,7 Mio. Euro (ca. 123 Mio. Dollar) bezahlen.

Für JP Morgan entspricht die Bußgeldsumme somit der Gewinn innerhalb von 5 Tagen, von HSBC knapp 4 Tagen und die Crédit Agricole müsste den Gewinn von immerhin 10 Tagen abrücken.

Zum Vergleich:
In der Bundesrepublik werden Strafzahlungen in der Regel in Tagessätzen verhängt. Die Höhe des Tagessatzes wird mit der Faustformel „monatliches Netto-Einkommen geteilt durch 30“ ermittelt. Für unterschiedliche Vergehen ist je eine Anzahl von Tagessätzen vorgesehen, z.B.:

  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB: 10-40 Tagessätze
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB: (nach Schadenshöhe) 10-50 Tagessätze
  • Diebstahl, § 242 StGB: (nach Wert des Entwendeten) 5-30 Tagessätze
  • Betrug, § 263 StGB: (geringwertiger Sachen) 5-20 Tagessätze
  • Erschleichen von Leistungen, § 265a StGB: 5-20 Tagessätze

(Quelle: strafakte.de).

So kann ein Betrugsfall dem Übeltäter mit einem mtl. Netto-Einkommen von 1.200 Euro gut und gerne 20 x 40 Euro, also 800 Euro insgesamt einbringen.

Hierzu § 43 StGB – Ersatzfreiheitsstrafe:
„An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe. Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe. Das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Tag.“.

Banken werden nicht ins Gefängnis gehen, ebenso wenig das verantwortliche Management. Darüber hinaus handelt es sich bei den Konsequenzen der Betrugsfälle um „harmlose“ Bußgelder und nicht um Strafzahlungen aufgrund eines Gerichtsurteils.


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