EuGH Stellungnahme zu OMT erhält viel Lob und Kritik

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte die prinzipielle Zulässigkeit des von der Europäischen Zentralbank (EZB) geplanten Anleihekaufprogramms (OMT). Die nächste EZB-Ratssitzung folgt schon bald. Zum EuGH-Urteil gibt es Lob und Kritik gleichermaßen.

EZB

Die EZB könnte bereits mit ihrer nächsten Sitzung die Bazooka durchladen

Anfang Juni 2013 begann das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sich mit dem EZB-Anleihekaufprogramm zu befassen und reichte Anfang Februar 2014 das „heiße Eisen OMT“ an den Europäischen Gerichtshof weiter.

Am Mittwoch verkündete der Generalanwalt des EuGH, dass die EZB das OMT-Programm grundsätzlich starten dürfe. Der EZB-Chef Mario Draghi kündigte im Sommer 2012 an, im Notfall die Staatsanleihen der Euro-Krisenländer auch in unbegrenzter Menge ankaufen zu wollen. Diese Botschaft wirkte auf die Märkte wie Valium, wurde aber bis zum heutigen Tage noch nicht in die Praxis umgesetzt. Die aufflammende Eurokrise sowie das jüngst gefällte Urteil des EuGH könnten den Tag „X“, an dem Draghi die „Bazooka“ das erste Mal abfeuert, in nächste Nähe gerückt haben.

ifo-Institut München kritisiert Stellungnahme zum OMT-Programm

Für den Chef des Münchner ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, kommt die Stellungnahme des EU-Generalanwalts im OMT-Verfahren einem „Freibrief für die Europäische Zentralbank gleich, vorausgesetzt nur, sie begründet ihr Verhalten“. Der Staatsanwalt betonte das OMT-Programm sei legitim, um Euro-Mitgliederstaaten solvent zu halten, in dem man die Zinsen niedrig halte. Das steht „im eklatanten Widerspruch zum Bundesverfassungsgericht“, so Sinn. Das BVerfG habe die Position, dass das OMT in seiner aktuellen Ausgestaltung inkompatibel mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sei. Die mit dem OMT-Programm verbundenen Risiken beschränkten die Budgethoheit des Bundestages.

IW Köln hält OMT für sinnvoll

Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) sieht in der Entscheidung des EuGH eine Bestätigung der eigenen Position. Vorausgesetzt, die EZB lasse sich vor dem Kauf der Staatsanleihen vom Sekundärmarkt „hinreichend Zeit“, stelle das OMT-Programm kein Verstoß gegen das Verbot monetärer Staatsfinanzierung dar. Das OMT sei keine Wirtschaftspolitik, sondern Geldpolitik.

Deflationsbekämpfung als Etikett für Bankenstützung

Die Stellungnahme des Generalanwalts dürfte den tatsächlichen Start des EZB-Anleihekaufprogramms in greifbare Nähe gerückt haben. Die bisherigen geldpolitischen Maßnahmen verpufften wirkungslos und OMT gilt als die „große letzte Waffe“, jedoch mit dem vorgehaltenen Ziel, die Deflation bekämpfen zu wollen. Ein Etikett für die Monetesierung der bei Privatbanken und anderen Investoren hoch verschuldeten Euro-Länder. Die Risiken tragen – wie gewohnt – die EU-Steuerzahler.





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