EU beschließt endgültige Zoll-Regelung gegen Stahl aus USA

Handelsstreit –


Die vorläufige Zollmaßnahme gegen Stahlimporte aus den USA endet Anfang Februar 2019 und wird im fließenden Übergang von einem endgültigen Importzoll abgelöst.

EU USA

EU und USA manifestieren ihre gegenseitig verhängten Strafzölle

Schutz der Stahlindustrie gegen Marktverzerrungen

Der Handelsstreit zwischen der EU und den USA wird ausgeweitet. Die EU-Kommission beschloss die Verhängung von Zöllen auf ausgewählte Produkte der US-Stahlindustrie, nach die Mitgliedsländer ihre Zustimmung gaben. Die EU-Kommission begründet diesen Schritt als eine Schutzmaßnahme für die europäischen Stahlerzeuger, die ansonsten gewissen Marktverzerrungen ausgesetzt wären. Im Vorfeld verhängten die USA Importzölle auf Stahlerzeugnisse aus dem EU-Raum.

Der Zoll auf US-Stahlerzeugnisse soll Anfang Februar 2019 in Kraft treten und die seit Juli 2018 bisher geltenden vorläufigen Schutzmaßnahmen ersetzen. Diese Maßnahme könne bis Juli 2021 in Kraft bleiben, so die EU-Kommission.

Die vorläufige Maßnahme der EU gegen die Importe aus den USA umfasste einen zusätzlichen Zoll in Höhe von 25 Prozent auf 23 Kategorien von Stahlerzeugnissen. Diese sollten jedoch erst Anwendung finden, wenn das Importvolumen der ausgewählten Produkte den Durchschnitt des Handelsvolumens der vergangenen drei Jahre überschritt. Dieser „vorläufige Strafzoll“ war bis zum 04. Februar 2019 vorgesehen und dieser wird nun vom „endgültigen Zoll“ abgelöst.

EU übt sich in Protektionismus

Maßnahmen gegen Marktverzerrung zum Schutze der heimischen Stahlindustrie. Das ist nichts anderes als der stets an den Pranger gestellter Protektionismus (protect = schützen).




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