EU will „steuerflüchtige“ Firmen von Finanzhilfen ausschließen

Corona-Politik –


EU-Finanzhilfen für strauchelnde Unternehmen sollen nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden. Die EU-Kommission schlägt vor, Firmen mit Steuerfluchtverhalten vom Programm auszuschließen.

Europa-Spiel

EU-Kommission regt für Firmen-Ausschlüsse die Mitgliedsländer zur Anwendung nationalen Rechts an

Schutz der Steuerzahler und Sozialversicherungssysteme

Die von der EU-Kommission geplanten Milliarden-Hilfen für die innerhalb dieses Wirtschaftsgebietes aufgrund der Lockdown-Verordnungen geschädigten Unternehmen sollen nicht querbeet verteilt werden, sondern lediglich die Firmen einbeziehen, welche keine Maßnahmen zur „Steuervermeidung“ vornahmen. Unternehmen, welche die Wege zu sog. Steueroasen nutzten, oder bereits verurteilt wurden wegen „schwerwiegender Finanzdelikte“, verweigerte Steuern und Sozialabgaben und Korruption, sollten demnach keine finanzielle Unterstützung erhalten.

Allerdings handelt es sich mit dieser Einschränkung noch nicht um einen Beschluss, sondern um einen Vorschlag. Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission und für den Marktwettbewerb zuständig, erklärte im Bezug zu den in Aussicht gestellten Finanzhilfen: „In diesem Kontext ist es nicht hinnehmbar, dass Unternehmen, die öffentliche Unterstützung erhalten, mithilfe von Steueroasen Steuervermeidungspraktiken anwenden. Das wäre eine missbräuchliche Verwendung von nationalen und von EU-Mitteln, die zulasten der Steuerzahler und der Sozialversicherungssysteme ginge“. Davor solle ein Riegel geschoben werden.

Diese nun von der EU-Kommission ausgesprochene Empfehlung soll als Anregung für die Mitgliedsländer dienen, um diesbezüglich nun das jeweilige nationale Recht zum Einklang mit EU-Recht zu prüfen. Ansatzpunkte wären demnach zur Geltung gebrachtes Recht im Bezug zu Steuerbetrug, Steuervermeidung, Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Terror-Finanzierung.

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