EU plant Erweiterung ESM für direkte Bankenrettung
Die EU-Kommission schmiedet Pläne für die Änderung des bestehenden Europäischen Stabilitätsmechanismus. Die direkte Rettung von Privatbanken soll nun offizieller Bestandteil des ESM-Vertrages werden.

Die Verantwortlichen kommen davon und Steuerzahler werden in Verantwortung genommen
Überblick
ESM-Gelder sollen schon früher als ab einer Notfall-Lage fließen
Versucht die EU sich gegen ein wiederaufflammen der nie beendeten (System-) Finanzkrise zu wappnen? Offenbar brodelt es kräftig unter der weit ausgebreiteten Löschdecke weiter, denn die EU-Mitgliedsländer haben für den Schutz der Eurozone – und somit scheinbar auch Nicht-Euro-Mitglieder – die Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) verabschiedet. Darüber berichtete manager-magazin, bezogen von Reuters und diese beriefen sich auf „Diplomatenkreisen in Brüssel“. Offenbar wollte die EU-Kommission diesen Beschluss nicht an die große Glocke hängen.
Nun seien die EU-Länder am Zuge, die geplanten Änderungen im ESM-Vertrag im nächsten Jahr auszuarbeiten und letztendlich zu ratifizieren. Zu den Änderungen gehört z.B. der Einsatz der ESM-Gelder bereits zu einem früheren Zeitpunkt als in einer finalen Notlage. Damit wolle man aufflammende Krisensituationen bereits in seiner Entstehung abfangen. Darüber hinaus soll der ESM noch mehr Befugnisse erhalten und nicht wie bei der „Griechenlandrettung“ auf die Entscheidungen der Troika (Euroländer-Finanzminister, IWF und EZB) abhängig sein.
Eine wichtige Änderung soll das Einsatzgebiet des ESM betreffen. Bisher gilt der Stabilitätsmechanismus als Rettungsanker für wankende Mitgliedsländer. Die Gelder sollen nach der neuen Regelung künftig auch für Banken Verwendung finden können. Damit wolle man den Bankenabwicklungsfonds SRF unterstützen.
Für den (privaten) ESM wurden Gelder in Höhe von 700 Milliarden Euro bereitgestellt, um eine Liquidität von 500 Milliarden Euro sicherzustellen. Die Differenz von 200 Milliarden Euro ist quasi ein Sicherheitspuffer, um vor allem die (privaten) Ratingagentur zu einem guten Rating zu bewegen. Die Steuerzahler der Bundesrepublik wurde mit dem ESM eine Bürgschaft von 27 Prozent (189 Milliarden Euro) der ESM-Gelder auferlegt. Diese Summe stellt jedoch nich die Obergrenze dar, denn der ESM-Vertrag bindet die Unterzeichnungsländer zu einer unwiderruflichen Nachschusspflicht binnen 14 Tagen, falls es die (juristisch immune) „ESM-Gouvernerschaft“ einfordert.
Für welches Mitgliedsland soll ESM reichen können?
Lediglich eine Gegenüberstellung weniger Zahlen:
Die an Griechenland gezahlten „Rettungs-“ Gelder – in Wahrheit verzinste Kredite von Investoren – betrugen bisher rund 263 Milliarden Euro. Griechenlands BIP lag im Jahr 2017 bei rund 200 Milliarden US-Dollar. Italiens BIP lag bei rund 1.935 Milliarden US-Dollar. Bayerns BIP mit knapp 595 Milliarden Euro im Jahr 2017 würde bereits den gegenwärtigen Kreditrahmen des ESM sprengen. Und nicht zu vergessen. Nicht Griechenlands Regierung hat sich in Grund und Boden gewirtschaftet, sondern wurde quasi überfordert von der Rettung der heimischen Privatbanken. Mit der Änderung des ESM-Vertrages ändert sich im Prinzip die indirekte Rettung privater Kreditinstitute lediglich in eine unmittelbare Auffangeinrichtung.