EU-Parlament segnet Urheberrecht und Leistungsschutzrecht ab
Das EU-Parlament hat unter deutscher Beteiligung die Reform des Urheberrechts und der Einführung eines Leistungsschutzrechtes zugestimmt. In spätestens zwei Jahren müssen die EU-Mitgliedsländer die neue Richtlinie umgesetzt haben.

Zur Zensur verwendbare Werkzeuge vom EU-Parlament abgesegnet
Vermeintliche Entschärfung Upload-Filter angekündigt
Was eigentlich schon abzusehen war, trat am Montag ein. Das EU-Parlament stimmte der sehr umstrittenen Reform des Urheberrechts auf EU-Ebene zu. Damit wurde der finale Schritt übernommen, um die EU-Vorgabe des sog. Schutzes von geistigen Eigentums den Mitgliedsländern als Richtlinie vorzugeben. Nun bliebe es an den nationalen Regierungen der Mitgliedsländer, diese EU-Richtlinie des „neuen Urheberrechts“ umzusetzen.
Die Vertreter der Bundesrepublik stimmten der Urheberrechts-Reform zu. Im Vorfeld kündigte die Bundesregierung an, die scharf kritisierten Upload-Filter nicht verlangen zu wollen. Doch dieser vermeintlich wohlwollende Verzicht ist relativ einfach umzusetzen, da ein Upload-Filter auch nicht in der EU-Richtlinie explizit erwähnt wird, sondern lediglich eine logische Konsequenz der an die Internet-Plattformen geforderten Maßnahmen zum „Schutze des Urheberrechts“ ist.
Zum Zuge kommt auch das gleichzeitig beschlossene Leistungsschutzrecht. Dies solle vor allem die Verlage und Internet-Zeitungen vor missbräuchlicher Verwendung ihrer Texte schützen. Dazu fiele bereits die Verwendung von Überschriften (Schlagzeilen) und kurze Text-Schnipsel. Ein Missbrauch läge nach dem Leistungsschutz nicht mehr vor, wenn die Verwendung vergütet werde. Hiermit würde u.a. die Suchmaschine Google dazu verpflichtet werden, für die Anzeige von gesuchten Ergebnissen der Verleger ein entsprechendes Entgelt zu entrichten. Die von den Verlegern unbedingt gewünschte Verordnung könnte sich aber auch als mächtiges Eigentor erweisen. Google ist im Bereich Suchmaschinen ein quasi Fast-Monopolist und der US-Konzern kündigte bereits bei den im Bundesgebiet zu diesem Thema geführten Diskussion an, in einem solchen Fall die Zeitungen und Verlage aus dem Suchindex zu werfen.
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