EU-Kommission will Zugriff auf Kundendaten der Zahlungsdienstleister

Datenzugriffe –


Die EU-Kommission plant den Zugriff auf die Kundendaten der Zahlungsdienstleister wie u.a. Kreditkartenherausgeber. Mit dem Auswerten der Daten erhofft sich die Kommission einen wichtigen Schritt gegen Mehrwertsteuerbetrug.

Datenschutz

Datenschutz gemäß DSGVO? EU-Kommission schuf sich neues Monopol

Zahlungsdienstleister sollen zur Datenherausgabe verpflichtet werden

Die Europäische Kommission hat dem offenbar häufig vorkommenden Mehrwertsteuerbetrug den Kampf angesagt. Die Kommission entwirft derzeit eine Regel, die künftig für Zahlungsdienstleistern gelten sollen. Dazu gehören z.B. Kreditkarten- und Lastschriftenanbieter. Diese sollen nach Vorstellungen der EU-Kommission zu verpflichtet werden, den Finanzämtern die gespeicherten Daten ihrer Kunden auszuhändigen, um damit ein „nützliches Instrument zur Kontrolle der Mehrwertsteuerpflicht beim grenzüberschreitenden Verkauf von Waren und Dienstleistungen“ in den Händen zu halten.

Die Kommission erhofft sich mit dem Zugriff auf die Daten der Zahlungsdienstleister eine umfangreiche Kontrolle, da mehr als 90 Prozent der online getätigten Käufe über Dienstleister wie Kreditkartenanbieter oder Lastschriftanbieter bezahlt werden.

Der Entwurf dieser Regel, die Zahlungsanbieter zu einem vierteljährlichen Informationsaustausch verpflichten soll, wurde am Mittwoch vorgelegt.

Zusätzlich werden ab dem Jahr 2021 große Online-Marktplätze dazu verpflichtet, für von Unternehmen aus Drittländern (außerhalb EU) an Konsumenten innerhalb der EU verkauften Waren die anfallende Mehrwertsteuer abzuführen. Mit dem Zugriff auf die Kundendaten der Zahlungsdienstleister werden Verkäufer aus der EU sowie aus den Drittländern identifizierbar sein und somit auch eine Überwachung der abgeführten Mehrwertsteuer ermöglichen.

Für Firmen und Konsumenten gilt die DSGVO

Es kristallisiert sich wieder einmal heraus, dass sich die EU mit der Schaffung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), an der sich jedes in der EU tätiges Unternehmen zu halten hat, ein weiteres Monopol geschaffen hat. Was den Firmen untersagt ist, wird selbst im Vollen ausgeschöpft.


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