EU-Kommission: BVerfG hat sich dem EuGH unterzuordnen
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank wird nur vorübergehend Wellen schlagen und im Anschluss wieder verebben. Die EU-Kommission hat ihre Einstellung zur Sachlage bereits verkündet.

BVerfG prangert Bundestag und Bundesregierung an – Wohl ohne Konsequenzen
Überblick
BVerfG hat sich dem EuGH unterzuordnen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die jüngst von der Europäischen Zentralbenk (EZB) wiederaufgenommenen Anleihekäufe für teilweise verfassungswidrig erklärt. Bundestag wie auch Bundesregierung haben es demnach versäumt, die Einwände der Beschwerdeführer gegen diese geldpolitische Maßnahme der EZB zu überprüfen. Hiermit sei geltendes Recht verstoßen worden. Dazu kam das BVerfG zum Urteil, dass die Beschlüsse der EZB zum Ankauf von Staatsanleihen „kompetenzwidrig“ seien.
Das höchste deutsche Gericht stellt sich somit klar gegen die bereits gefällte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Im Visier der Beschwerdeführer stand auch hier die (eigentlich) verbotene monetäre Unterstützung von Mitgliedsländern durch die EZB. Der EuGH kam im Dezember 2018 zum Schluss, dass sämtliche geplante und teils auch schon durchgeführten Maßnahmen in allen Punkten rechtens seien.
Das BVerfG kreidet nun Bundestag und Bundesregierung an, die Prüfung der EZB-Maßnahmen auf Verhältnismäßigkeit unterlassen zu haben.
Wenn die EZB Anleihen in Milliarden- bzw. Billionenumfang erwirbt, so geschieht dies stets im Risiko der Bewohner der Eurozone. „Abgerechnet“ wird über die nationalen Zentralbanken wie u.a. die Deutsche Bundesbank.
Für die EU-Kommission bleibt die Sachlage unverändert
Die Reaktion der EU-Kommission auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ließ nicht lange auf sich warten. In einer veröffentlichten Erklärung heißt es nur lapidar, dass das Urteil des EuGH Vorrang habe und dessen Urteile für nationale Gerichte bindend seien.
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