Entgelttransparenzgesetz bisher ziemlich ergebnislos

Arbeitsmarkt –


Das vom Gesetzgeber angepeilte Ziel einer gleichen Entlohnung für gleiche Arbeit für Frauen und Männern scheint noch nicht erreicht worden zu sein. Das Entgelttransparenzgesetz zeigt sich bisher als ein zahnloser Tiger.

Gruppenarbeit

Die bisherige Erfolgsbilanz von EntgTranspG: „Ein Siebtel von 10 Prozent“

Nur weniger Mitarbeiter fragen nach Einkommen ihrer Kollegen

Am 06. Juli 2017 trat das sog. Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in Kraft. Mit diesem Regelwerk wollte der Gesetzgeber bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit die gleiche Entlohnung für Frauen und Männer erreichen.

Dieses als Gesetz deklarierte Regelwerk greift quasi unmittelbar in die Lohnabteilungen der Unternehmen ein und schreibt u.a. vor, Arbeitnehmern Rede und Antwort zu stehen, wenn diese nach den Löhnen bzw. Gehältern ihrer Kollegen anderen Geschlechts anfragen.

Das Münchener ifo Institut wollte wissen, wie sich das Entgelttransparenzgesetz bisher in den Firmen auswirkte und fragte bei den jeweiligen Personalleitern nach. Demnach habe das seit rund eineinhalb Jahren geltende Gesetz kaum Wirkung erzielt, bis auf den Umstand, dass vom Gesetzgeber lediglich ein weiterer „Papiertiger“ geschaffen wurde.

Die Umfrage bei den Personalabteilungen brachte eine „Beteiligungsquote“ von lediglich 10 Prozent hervor, bei denen die Mitarbeiter für die Gehälter ihrer Kollegen anfragten. Davon bewirkte nur jede siebte Anfrage auch eine konkrete Anpassung des Entgelts.

Immerhin führte das Entgelttransparenzgesetz nicht zu den befürchteten Unruhen bzw. Neid-Debatten innerhalb eines Unternehmens. Lediglich 4 Prozent der befragten Personalleiter berichteten von diesbezüglich negativen Auswirkungen. Der bürokratische Aufwand sei für 90 Prozent der Unternehmen durchaus verkraftbar und lediglich 1 Prozent sah sich aufgrund EntgTranspG einer hohen Belastung ausgesetzt.

SPD missbrauchte Statistik für Fehlinterpretation

SPD Wahlplakat 21%
Eine plumpe Suggestion

Treibende Kraft für die Realisierung des EntgTranspG war die SPD-Politikerin und ehemalige Familienministerin Manuela Schwesig. Zu diesem Thema hob sich die SPD besonders hervor, indem die wohl mit Vorsatz falsch interpretierte Quote von 21 Prozent des Minder-Lohns für Frauen sogar auf den Wahlplakaten zur Bundestagswahl 2017 Verwendung fand. Die SPD hat den Wähler sichtlich für dumm verkaufen wollen. Die Quittung dafür kam prompt und scheint auch nachhaltig zu sein.


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