Die Strompreiserhöhung 2011 hat einen konkreten Namen – EEG-Umlage

Stromabgaben – EEG-Umlage-

Strompreisverteuerung – EEG-Umlage soll nicht voll auf Stromkunden umgelegt werden


Die EEG-Umlage wird für das Jahr 2011 erhöht und die Strompreise werden für den Stromkunden entsprechend teurer. Der Begriff EEG-Umlage rückt dafür jetzt langsam ins Bewußtsein der Endkunden. Die „Gute Nachricht“: Die EEG-Umlage soll nicht vollständig auf den Stromverbraucher umgewälzt werden.

Updates zum Thema

Bundestag stimmt am 28.10.10 Einführung Steuern für Kernbrennstoffe zu

Ab dem 01.01.2011 werden Kernbrennstoffe besteuert – Strompreise werden wohl weiter steigen
Infos Kernbrennstoffsteuer 2011

EU stimmt am 09.02.11 der Netzerweiterung und „Versorgungssicherheit“ zu

Weitere Preiserhöhungen um ca. 2 Cent pro Kilowattstunde werden erwartet
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Etwas „graue Theorie“ zur EEG-Umlage – Was – Woher – Warum

Gesetze hier und Bestimmungen dort, das gilt auch für die Energieform Strom. Das Kürzel EEG-Umlage findet seinen Ursprung in Erneuerbare-Energien-Gesetz. Jetzt gerade wieder ein heisses Thema geworden, da die neue „Abgabenhöhe“ zur EEG-Umlage für den Endkunden, sprich Stromverbraucher (natürlich) eine Strompreiserhöhung bedeutet.

Obwohl die Regelung zur EEG-Umlage schon im April 2000, also mehr als 10 Jahre zurück, in Kraft getreten ist, wurde von der Öffentlichkeit davon nicht besonders viel Notiz genommen.

Noch mehr „graue Theorie“ zur EEG-Umlage

Stichwort: Erneuerbare Energien-Gesetz
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde zuletzt am 1. Juli 2010 geändert. Die Anpassung gelten vor allem auch für die Abgaben die der Regelungen der EEG-Umlage entsprechen. Die Kette der Umlagen und Mehrkosten endet beim Stromverbraucher.

Den Anfang findet die EEG-Umlage bei den Netzbetreibern, die den EEG-Strom (erzeugter Strom aus erneuerbaren Energien) aufnehmen und die Mehrkosten an die Übertragungsnetzbetreibern weiterreichen.

Seit dem 17. Juli 2009 gilt jedoch die AusglMechV (Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichmechanismus – Bestimmung die nächste…). Zusammen mit der neu ausgelegten Regelung von Juli 2010 ergibt sich eine Umlage, die sich aus der Differenz der erwirtschafteten Erträge durch die Übertragungsnetzbetreiber und der weitergereichten Mehrkosten durch die EEG-Strom -Energieerzeuger ergibt.

Diese Umlage wird wiederum an den Energieversorgungs-Unternehmer weitergeleitet und dieser wiederum steht mit dem Endkunden, sprich Stromverbraucher im direkten Kontakt. Genau an diesem Punkt endet die Kette und das „flüssige“ Weiterreichen der EEG-Umlage, also den Mehrkosten zu den Strompreisen findet genau hier sein Ende.

Einfach ausgedrückt: Mit der Umlage wird die Differenz zwischen den Vermarktungseinnahmen des EEG-Stroms an der Börse und der an die PV-Anlagenbetreiber gezahlten Einspeisevergütungen weitmöglichst ausgeglichen.

Warum der lange Umweg der EEG-Umlage bis zum Strom-Endkunden?

Der übliche Weg des Stroms von der Erzeugung bis zum Stromverbraucher wird wohl so beibehalten werden (müssen).

Im Bereich der erneuerbaren Energien steht am Anfang z.B. das Wasserkraftwerk, dann folgen die Abnehmer des Stroms, die diesen wiederum über die Stromleitungs-Betreiber weiterleiten, bis zum Unternehmen, das den Energieversorger des Stromabnehmers darstellt.

Jeder bezahlt an den Vorgänger die EEG-Umlage und reicht die Rechnung weiter, inkl. der anfallenden Umsatzsteuer, die durch die erhöhte EEG-Umlage naturgemäß ebenfalls angehoben wird und beim Privatkunden in die Sackgasse gerät. Ein weiterer Faktor für die erhöhte Stromrechnung ab 2011.

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EEG-Umlage Stromkosten

Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien soll in erster Linie den Zweck erfüllen, das Klima und die Umwelt nachhaltig zu schützen.

Die bisherigen Energiequellen wie die fossilen Brennstoffe aus Erdgas, Erdöl und Kohle sind nicht nur äußerst umweltbelastend, sondern bekanntlich nur begrenzt verfügbar. Die Ausbeute der Erdölförderung hat den Zenit schon überschritten, Erdgas ist lediglich ein etwas geringerer Schaden zum CO2-Ausstoss in die Atmosphäre.

Die Hoffnung, dass die erhöhten Steuereinnahmen durch die weitergereichte EEG-Umlage an den Endkunden irgendwann die horrenden Subventionen für den Kohle-Bergbau „ausgleichen“, sollte nicht aufgegeben werden.

Die EEG-Umlage stellt auch eine Motivation dar, die Entwicklung für umweltverträgliche Energie-, bzw. Stromgewinnung voranzutreiben. Die Zukunft wird ohne fossilie Brennstoffe und möglichst auch ohne Atomenergie auskommen müssen.

Aus diesem Grund ist eine Strompreiserhöhung auch im Sinne der erneuerbaren Energien sicher ärgerlich und auch belastend für die Haushaltskasse. Allerdings dürfte sich das Vorantreiben der neuen Technologien für die Zukunft, sprich für die folgenden Generationen durchaus bezahlt machen.

Die „gute Nachricht“ zur EEG-Umlage

Nicht der gesamte Betrag landet beim Stromkunden
Am 15. Oktober meldete die Bundesnetzagentur erste konkrete Zahlen zur EEG-Umlagen Erhöhung. Mit dem Zitat: „Verbraucher sollten nicht in vollem Umfang mit der erhöhten EEG-Umlage belastet werden“, soll die EEG-Umlage ab dem Jahr 2011 um rund 1,5 ct pro kWh (Kilowattstunde) auf 3,52 ct pro kWh steigen.

Dabei wurde dieser Betrag nicht durch die Bundesnetzagentur bestimmt, sondern freiwillig von den Übertragungsnetzbetreibern ausgesprochen.

Was denken Sie über die EEG-Umlage?

Was halten Sie von der Strategie und den Plänen zur EEG-Umlage?
Meinen Sie dass die Rechnung aufgeht, ob die Gelder in die Entwicklung von fortschrittlichen Technologien zur umweltfreundlichen Energiegewinnung eingesetzt werden, oder ob das „Staatssäckl“ und die Kassen der Anhänger der „Energie-Kette“ gefüllt werden sollen?
Ihre Meinung zur EEG-Umlage

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3 Gedanken zu „Die Strompreiserhöhung 2011 hat einen konkreten Namen – EEG-Umlage

  • 18. November 2010 um 20:52
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    So wie es aussieht „flattern“ die ersten Ankündigungen zur Strompreiserhöhung der Versorger in die Häuser der Verbraucher. Die Anmeldung zur Preiserhöhung muss wie Jahoo schon erwähnte, bis zum 20. Nov. in den Briefkästen landen. Zur „Guten Nachricht“. Wenn man wohl beim Versorger nachhaken würde, läge die Beantwortung zur „vollen Anpassung“ wohl bei der geminderten Preis-Weitergabe der EEG-Umlagen Erhöhung lediglich bei den Übertragungsnetzbetreibern und nicht beim letztendlichen Versorger, der dem Stromkunden die Rechnung nach hause schickt.

  • 18. November 2010 um 18:23
    Permalink

    Guten Tag, ich bin ELE Kunde für a) Strom für Wärmespeicher und b) für „Normalstrom“.Erhielt in den letzten Tagen 2 Preiserhöhungen für Strom mit der Begründung, dass diese Erhöhungen auf die Erhöhung der EEG Umlage zurückzuführen seien.
    Für den Fall b) wurde in einem Schreiben vom Anfang dieser Woche diese Erhöhung mit 1,65 Cent/kWh angegeben. Entsprechend fiel die Steiferung des Strompreises aus. Das war noch nachvollziehbar!
    Für den Fall a) wurden in dem heutigen Schreiben keine Angaben zur Erhöhung der EEG-Umlage gemacht. Dafür teilte man einfach mit, dass der kWh-Preis wegen der gestiegenen EEG-Umlage um 2,74 Cent/ kWh erhöht werden müsse.Toll ! Oder?
    Wie verträgt sich das mit der „guten Nachricht“, dass nicht die gesamte Erhöhung an den Kunden weitergegeben wird? So wie es aussieht, fällt die Strompreissteigerung sogr noch höher aus als die Erhöhung der EEG-Umlage. Ein klarer Widerspruch zu Frau Merkels Versprechen in Ihrem „Offenen Brief“ , das diese Regierung für eine sichere Energieversorgung zu bezahlbaren Preisen sorgt.
    MfG ein dem Oligopol hilflos ausgesetzter Stromverbraucher!

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