DGB: Hartz-IV Regelsätze viel zu niedrig und nicht verfassungskonform

Existenzminimum-


Der Hartz-IV Regelsatz von derzeit 391 Euro ist viel zu niedrig angesetzt und kam nur nach dem tiefen Griff in die Trickkiste durch die Bundesregierung zustande. Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht die Berechnungsgrundlage nicht im Einklang mit der Verfassung stehen.

Armut

Die Referenzgruppe zur Hartz-IV Berechnung scheint keine Ausgaben zu haben

DGB fordert die Neuberechnung der Hartz-IV Regelsätze

Man braucht die Berechnungsbasis für das notwendige Mindesteinkommen nur niedrig genug anzusetzen, um den Bedürftigen mit möglichst geringen Kosten aber mit „ruhigem Gewissen“ gut versorgt zu glauben. Die Bundesregierung verfolgt offenbar eine sehr eigenwillige Strategie, um den finanziellen Bedarf der Hartz-IV-Empfänger rechnerisch zu definieren.

Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung kam nach einer Untersuchung der Berechnungsverfahren für die Hartz-IV-Regelsätze zum Ergebnis, dass dieses praktizierte Verfahren „eklatante Schwächen“ aufweise. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht in der Berechnungsgrundlage der Regelsätze sogar einen Verstoß gegen die geltende Verfassung.

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach erkennt anhand der Untersuchungsergebnisse umfangreiche Eingriffe der Bundesregierung bei der Auswertung der Verbrauchs- und Einkommensstichprobe, damit „politisch opportune Regelsätze“ erreicht wurden. „Die Regelsätze sind nach Auffassung des DGB nicht verfassungskonform“, so Buntenbach.

Die geltenden Regelsätze für Hartz-IV an Langzeitarbeitslose seien zu niedrig angesetzt und müssen deshalb neu berechnet werden, so die Forderungen des DGB. Die Hans-Böckler-Stiftung beklagte vor allem zwei Punkte des Berechnungsverfahrens. Die tatsächliche Einkommensverteilung bleibe demnach unbeachtet, denn als Referenzgruppe werden derzeit für die Berechnung des Existenzminimums die unteren 15 Prozent der Einkommensskala aller Alleinstehenden berücksichtigt, die jedoch selbst nicht abhängig von Hartz IV sind.

Bis zum Jahr 2011 galten die unteren 20 Prozent als die Bezugsgruppe, die anschließend verkleinert wurde. Nach wie vor gelten die unteren 20 Prozent der Einkommensskala bei Familien mit Kindern, doch die Hans-Böckler-Stiftung sieht eine Verbreiterung des „Referenzeinkommensbereichs“ als notwendig an.

Der zweite Punkt betrifft die Behandlung der Ausgaben der Haushalte. Diese müssten eigentlich für die Berechnung des Existenzminimums berücksichtigt werden. Durch „normative Setzungen“ könne der Gesetzgeber allerdings diverse Konsumausgaben als „irrelevant“ streichen.

Nach der Neuregelung im Jahr 2011 stiegen die Regelsätze kaum. Lt. den Untersuchungsergebnissen der Hans-Böckler-Stiftung nahm das Arbeitsministerium an bestimmten Stellen Kürzungen vor, nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die stärkere Berücksichtigung anderer Bedarfsfelder forderte.

Derzeit gilt ein Hartz-IV-Regelsatz in Höhe von 391 Euro. Die Hans-Böckler-Stiftung hat am Ende des Untersuchungsergebnis einen Regelsatz von 424 Euro stehen, wenn das im Jahr 2010 angewandte Berechnungsverfahren lediglich um die vom BVerfG monierten Punkte korrigiert und wenn die im Jahr 2011 vorgenommene Verkleinerung der Bezugsgruppe zur Berechnung des Existenzminimums nicht vorgenommen worden wäre.

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