Deutschland profitiert von neuen VGR-Regeln mit 3 Prozent mehr zum BIP

Neue Regeln VGR-


Der neuen Regeln zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sind am 01. September 2014 in der EU in Kraft getreten. Deutschlands BIP liegt ab sofort um 3 Prozent höher. Veränderungen zu den Vorquartalen gibt es lt. Destatis kaum. Für die Euro-Schuldenländer jedoch ein willkommenes Instrument für mehr Anpassungsfähigkeit.

Wirtschaftswissenschaft

Wird mehr BIP gebraucht, so gab es eben mehr Dealer, Schmuggler und Prostituierte

Mit der angepassten Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) würde das nominale Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland im September 2014 sprunghaft um 3 Prozent über den ermittelten Wert ansteigen, wäre das berechnete Wirtschaftswachstum nicht rückwirkend bis zum Jahr 1991 ebenfalls um 3 Prozent angehoben worden..

Ab dem 01. September 2014 gilt für alle Mitgliedsländer der Europäischen Union (EU) eine „generalüberholte“ VGR. Damit werden auch in Deutschland Ausgaben für Forschung und Entwicklung zu den getätigten Investitionen gezählt. Lt. dem Statistischen Bundesamt (Destatis) der Hauptgrund für das um 3 Prozent gestiegene nominale BIP.

Die Veränderungen zu den Vorquartalen bleiben trotz rückwirkender Anpassung lt. Destatis annähernd gleich. Die Bandbreite der Abweichungen zu den bisher festgestellten Quartalsänderungen beträgt demnach bis zu 0,4 Prozentpunkte in beide Richtungen.

Ab sofort wird zur Feststellung des BIP eines EU-Landes auch die Schattenwirtschaft berücksichtigt. Dazu gehören u.a. der Drogenhandel, Schmuggel und mit einem erheblichen Anteil auch die Prostitution. Eine Steuererklärung, geschweige eine Umsatzsteuer-Voranmeldung kann weder vom Schmuggler, vom Drogen-Dealer, noch von der nicht sozialversicherten „Schwarzarbeiterin“ im Milieu erwartet werden. Aus diesem Grund werden die Umsätze, die Gewinne sowie der Beitrag zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung geschätzt.

Für Schuldenländer in der Euro-Südzone eine willkommene Statistik-Politur

Für eine Volkswirtschaft wie in Deutschland mag die Schattenwirtschaft tatsächlich nur eine untergeordnete Rolle spielen. Völlig anders sieht es jedoch in Ländern aus, in denen die Geschäfte beinahe generell „over the counter“ abgewickelt werden und es an Erfassung, geschweige Steuereintreibungen mangelt.

Dazu lieferte im Jahr 2006 Griechenland ein sehr gutes Beispiel ab. Die damalige griechische Regierung berechnete das BIP ihres Landes erstmalig mit dem Einbezug der Schattenwirtschaft und präsentierte der EU-Kommission ein „sagenhaftes“ Wirtschaftswachstum um 25 Prozent. Brüssel blieb jedoch argwöhnisch und man verhandelte das Wirtschaftswachstum hinunter auf 9,6 Prozent.

Sehr leicht ist zu erkennen, dass der Fantasie mit dem Einbezug der Schattenwirtschaft in die VGR kaum Grenzen gesetzt sind. „Aus 25 mach knapp 10“, einfach so. Für ein solch hochverschuldetes Land wie Griechenland, mit einer Wirtschaftsleistung des Freistaates Bayern, ist ein Wirtschaftswachstum um 9,6 Prozent – das Dreifache dessen, was Deutschland anhand der neuen „Berechnungsmethode“ vorweisen kann – ein Quantensprung.

Bei der Schuldenquote Griechenlands zählt jeder einzelne Schritt nach unten bereits im Nachkomma-Bereich. Es wird das Land gewiss nicht auf wirtschaftlich stabilere Beine setzen, geschweige die Rückzahlung bisher erhaltener Kredite einen Schritt näher bringen. Aber eine „gesunkene“ Schuldenquote bietet sich hervorragend an, die Notwendigkeit einer nächsten „alternativlosen“ Hilfstranche besser verkaufen zu können.





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