Das Sterben der Praktikumsplätze wegen Mindestlohn
Die Praktikumsplätze müssen nun herhalten als Ersatz für die bisher ausgebliebenen Schäden durch den Mindestlohn. Das Münchner ifo-Institut spricht vom „Aus für die Generation Praktikum“.
Überblick
„Mindestlohn vernichtet Praktikumsplätze“

Nach mehr als einem Jahr Mindestlohn ist immer noch kein Schaden aufgetreten, weder im Arbeitsmarkt, noch bei der Konjunktur. 8,50 Euro pro Stunde seien vollkommen überzogen, so die Kritik des Wirtschaftsweisen Christoph Schmidt. Mehr als ein Jahr vor der Mindestlohneinführung wies das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) darauf hin, dass der Mindestlohn höhere Risiken berge als bisher angenommen. Ein dreiviertel Jahr nach dem Start hielt sich IW mit der Erklärung bedeckt, dass die Auswirkungen noch gar nicht abgeschätzt werden können. Der Mindestlohn werde bis zu 900.000 Arbeitsplätze kosten, warnte das Münchner ifo-Institut. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) legte im Januar 2016 eine Studie zur Bilanz nach einem Jahr Mindestlohn vor. Bis dato blieben die von den arbeitgebernahen Verbänden und Instituten prophezeiten Folgen aus.
Mindestlohn „vernichtet“ Praktikumsplätze
Wenn die vorausgesagten „katastrophalen Folgen“ des Mindestlohns bisher nicht eintrafen, dann muss eben eine andere Sparte als Beispiel für die vermeintlichen Schäden herhalten. Das ifo-Institut entdeckte die Praktikumsplätze für die Verwendung als Gallionsfigur. Der Mindestlohn habe vielen Praktikumsplätzen den Garaus bereitet, so das Ergebnis einer Untersuchung im Rahmen der neuen „Randstad-ifo-Personalleiterbefragung“. Demnach boten 70 Prozent der befragten Firmen vor dem Mindestlohn freiwillige Praktika an. Danach seien es nur noch 34 Prozent gewesen.
Anteilig rutschte der Anteil der Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und dem Angebot von freiwilligen Praktika von 88 auf 52 Prozent ab. Bei der Pflichtpraktika sank die Quote von 91 auf 68 Prozent. In kleineren Betrieben mit höchstens 50 Beschäftigten gingen die Anteile von 59 auf 26 Prozent (freiwillige) und von 49 auf 21 Prozent (Pflicht) zurück.
Unternehmen scheuen trotz Ausnahmeregelung?
Die Bundesregierung führte die Mindestlohnregelung jedoch mit einigen Ausnahmen ein und Bereiche des Praktikums sind davon betroffen. Pflichtpraktika im Rahmen der Studien- oder Ausbildungsordnung sind vom Mindestlohn ausgenommen, ebenso freiwillige Praktika mit einer Dauer von bis zu 3 Monaten vor oder während der Berufs- oder Hochschulausbildung. Für Langzeitarbeitslose gilt innerhalb der ersten sechs Monate ebenfalls kein Mindestlohn.
Aufgrund der umfangreichen Ausnahmeregelung kommt bei einem Großteil der Praktikumsplätze der Mindestlohn gar erst nicht zum Tragen. Die Unternehmen scheinen in den angebotenen Plätzen den Schwerpunkt „Billigst-Beschäftigte“ gelegt zu haben.