Neues GKV-Finanzierungsgesetz erhöht die Krankenkassenbeiträge 2011
„Nachhaltige und sozial ausgewogene Finanzierung“ nennt sich die Überschrift des neuen GKV-Finanzierungsgesetzes, das zum 01. Januar 2011 in Kraft tritt. Am 12.November 2010 schon ist die Entscheidung gefallen, die Krankenkassenbeiträge ein weiteres Stück nach oben zu treiben.
Überblick
Beschlossene Sache – Gesetzliche Krankenkassen werden 2011 teurer
Ab dem 01. Januar 2011 steigt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung auf 15,5%. Die Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge macht somit 0,6% Aufschlag von derzeitigen 14,9% aus. Die neue Belastung trifft in dieser Runde allerdings nicht die Arbeitnehmer alleine.
Die neue Aufteilung der Krankenkassenbeiträge liegt ab dem Jahr 2011 mit 8,2% bei den Arbeitgebern und mit 7,3% bei den Arbeitnehmern.
Änderungen der Einkommensbegrenzungen

Gleichzeitig wurde vom Bundestag im Rahmen des GKV Finanzierungsgesetz beschlossen, dass zukünftige Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge ausschließlich von den Arbeitnehmern getragen werden sollen.
„Ganz nebenbei“ dürfen die gesetzlichen Krankenkassen ab dem Jahr 2012 Zusatzbeiträge von den gesetzlichen Versicherungsnehmern in unbegrenzter Höhe verlangen.
Die 1%- Obergrenze zum Einkommen wird entfallen. Strafgebühren in Höhe von 30,- Euro werden fällig, wenn der Versicherungsnehmer zu den Zusatzbeiträgen sechs Monate in Rückstand ist.
Die Zusatzbeiträge müssen nicht geleistet werden wenn der Versicherungsnehmer zur gesetzlichen Krankenkasse Hartz IV Empfänger, oder Kranken-, Mutterschafts- und Elterngeldempfänger ist.
Falls der durchschnittliche Zusatzbeitrag die 2%-Marke des beitragspflichtigen Einkommens übersteigt, dann soll die Differenz mit Hilfe des Gesundheitsfonds ausgeglichen werden.
Die derzeitige Versicherungspflichtgrenze in Höhe von 49.950,- Euro pro Jahr (4.162,50 Euro mtl. Bruttolohn) wird ab 2011 auf 49.500,- Euro gesenkt.
Diese „magische Grenze“ ermöglicht es einem Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse als Angestellter in die Privat Krankenversicherung zu wechseln.
Die Absenkung von 450,- Euro pro Jahr (im Schnitt 37,50 Euro mtl.) mag für die meisten Pflichtversicherten nur ein schwacher „Trost“ sein.
Selbständige können zwar generell freiwillig in eine Privat Krankenversicherung wechseln, aber ebenso freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse verbleiben.
Angestellte jedoch müssen mindestens diese Versicherungspflichtgrenze vorweisen können, um aus der gesetzlichen Krankenkasse auszusteigen.
„Freie Hand“ für GKV führt zur „Beitrags-Belebung“
Seit der Einführung des Gesundheitsfonds zu den gesetzlichen Krankenkassen sind die „großen“ Unterschiede der einzelnen gesetzl. Krankenversicherungen nicht mehr in den Beiträgen zu finden, sondern in den Vergünstigungen, Extra-Leistungen und Beitragsrückzahlungen.
Die BIG Direktkrankenasse ist als Beispiel zu nennen, die schon zu Beginn 2010 erklärte, keine gesonderten Beiträge für die Gesundheitsvorsorge zu erheben.
Die Entwicklung für das kommende Jahr 2011 bleibt abzuwarten. Zumindest wird es durch die neue Regelung GKV-Finanzierungsgesetz ab 2012 besonders „spannend“.
Den gesetzlichen Krankenkassen wird ab diesem Zeitpunkt wieder etwas mehr Spielraum, bzw. auch „freie Hand“ gegeben. Der Trend zur Erhöhung der Krankenkassenbeiträge wird aller Voraussicht nach jedoch bleiben.
Mitglieder der gestzlichen Krankenkasse als Angestellter mit den Voraussetzungen zur Privat Krankenversicherung dürfte die neue Gesetzgebung mit Wirkung zum 01. Januar 2011 eine neue Motivation darstellen, ggf. doch in die PKV zu wechseln.
Die Absenkung der Versicherungspflichtgrenze fällt zwar nicht sehr groß aus, könnte aber evt. der Abriß einer letzten Hürde bedeuten.
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Das ändert sich noch im Jahre 2011 – Neuigkeiten – Regelungen – Gesetze