Corona-Maßnahmen – Zentralstellen für Zwangseinweisung

Covid-Politik –


Wenn eine Maßnahme nicht funktioniert, dann muss diese eben ausgeweitet werden, unabhängig von Sinn, Erfolgsaussichten und vor allem Verstand. Dieses Rezept verfolgen die Bundes- und Landesregierungen im Rahmen des „Anti-Corona-Kampfes“. Nun stehen Mittel im Raum, welche an das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte erinnern und von der noch so manche (teils ungehörte) Zeitzeugen berichten können.

Knast

Zwangsinhaftierung in zentrale Stellen für „Gesellschafts-Gefährder“

Zwang für zweifelhafte Maske und Errichtung Einweisungsstätten

Mit dem Fortschreiten des noch jungen Jahres 2021 gedeihen die Ideen und Fantasien der verantwortlichen Politiker, wie die bisher offensichtlich wirkungslosen Maßnahmen im „Kampf gegen Corona“ noch ausgeweitet und verschärft werden können. Das Rezept lautet hier: Sind die bisher verabreichten Medikamente ohne Erfolg geblieben, muss die Dosis eben erhöht werden. Ob die bisherigen Repressalien wirkungslos geblieben sind oder einen positiven Effekt ausübten, sei dahingestellt. Augenscheinlich sieht es zumindest nicht danach aus, als wenn das Wegsperren und die Zwangsmaske die immerzu ausschließlich interpretierten Infektionszahlen nach unten drückten. Von anderer Seite könnte durchaus die Behauptung aufgestellt werden, dass diese Infektionszahlen ohne Maßnahmen noch viel höher gelegen wären. Gemeinsam haben diese Aussagen jeweils, dass wissenschaftliche Studien darüber nicht zitiert werden (können). Andernfalls ignorierte man entsprechende Gegenanzeigen, da bereits ein jeglicher PCR-Positiv Test beharrlich als Infektion oder gar infektiös gewertet wird. Die dahinter steckende Philosophie wird auch am Unterschied der gewerteten Todesfälle „in Verbindung mit Covid“ sowie bei der inzwischen ansteigenden Zahl der Todesfälle nach Covid-Impfung sichtbar. Alter, Vorerkrankungen und allgemeiner Zustand der Patienten sind „in Verbindung mit Covid“ scheinbar irrelevant. Diese Parameter erhalten allerdings höchste Priorität, um das Ableben eines Patienten nach einer erhaltenen Impfdosis zu erklären.

Nun steht ein vorgezogenes Treffen von Bundes- und Landesregierungen an. Von der sich selbst und den ausschließlich ihren Gewissen unterliegenden Abgeordneten erteilten Verordnungsvollmacht will auch kräftig Gebrauch gemacht werden. Die in Aussicht gestellten weiteren Maßnahmen sind u.a. nächtliche Ausgangssperren, eine bundesweite Pflicht für das Tragen von FFP2-Masken und die Einrichtung von „Zentralstellen für Zwangseinweisungen“. Die nächtliche Ausgangssperre entbehrt jeglicher Logik. Tagsüber, wenn die Menschen ihre notwendigen Dinge wie Berufsalltag und Lebensmitteleinkauf erledigen, scheint das Virus offenbar keine Lust zur eigenen Verbreitung zu besitzen und erst mit den Nachtstunden so richtig aktiv zu werden. FFP2-Masken sind gemäß den ordnungsgemäßen Beipackzettel gar nicht dazu geeignet, um Viren abzuhalten und darüber hinaus für den privaten Gebrauch nicht empfohlen. Im Bereich des Arbeitsschutzes (z.B. wegen Staub) gilt eine maximale Tragezeit von etwas über einer Stunde mit einer anschließenden Pause. Den vorübergehend traurigen Höhepunkt bildet jedoch der Plan, für „Quarantäne-Verweigerer“ zentrale Sammelstellen für deren Zwangseinweisung zu errichten. Die Akzeptanz in der Gesellschaft ist umso besser, je weiter sich die Definition und Darstellung dieser „Verweigerer“ als sog. Gefährder des Allgemeinwohls durchsetzt. Den verantwortlichen Politikern ist sichtlich nicht bewusst, dass diese Art Philosophie dank der anhaltenden Aufarbeitung der jüngeren Geschichte noch allgegenwärtig ist. Allerdings dürfte der Aufschrei so mancher Zeitzeugen immer seltener und dazu auch überhört werden.

Gesetzgebung bereits vor rund 3 Jahren angepasst (vorbereitet?)

An dieser Stelle hat sich das Land Bayern bereits in der jüngeren Vergangenheit die nun „nützlichen“ Voraussetzungen geschaffen. Neben des durchaus dehnbaren Begriffs „Gefährder“ und dessen mögliche Inhaftierung für theoretisch alle Zeiten, sorgten auch die im Frühjahr 2018 vorgenommenen Änderungen im „Polizeiaufgabengesetz (PAG)“ für diverse Freiheiten der Exekutiven, welche durchaus an eine totalitäre Gesinnung erinnerten. Noch zeigt man sich in Bayern zurückhaltend und verweist auf „eindringliche Ermahnung“ der „identifizierten Gefährder“. Zu den „Zentralstellen“ werden gemäß den Plänen der Landesregierungen u.a. Baden-Württemberg, Sachsen und Schleswig-Holstein auch dauerhafte Wachposten installiert. Lt. BAMS stehen schon jetzt umfunktionierte Einrichtungen wie eine Jugendarrestanstalt und eine Erstaufnahmeeinrichtung für Migranten bereit. „Nachtigall ick hör dir trapsen“.

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