CETA voraussichtlich mit Schiedsgerichte durch die Hintertür

Freihandelsabkommen-


Das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada wird voraussichtlich in Kraft gesetzt, ohne die teils heftig kritisierten geplanten Schiedsgerichte neu zu regeln. Eine sehr erfreuliche Nachricht für die US-Anwalts-Konzerne.

CETA „auf die Schnelle“ durch die Hintertür geschleust

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Anwalts-Konzerne sind schon ungeduldig

In den USA reiben sich die Anwaltskanzleien schon längst ungeduldig die Hände. Wann tritt endlich TTIP und CETA in Kraft, um gegen die Regierungen der Mitgliedsländer der Abkommen so richtig loslegen zu können? Das Abkommen TTIP zwischen der EU und USA scheint noch auf der Kippe zu stehen. Mit „Pauken und Trompeten“ bereits des Scheiterns verurteilt, um quasi klammheimlich und durch die Hintertür CETA ins Haus zu zerren. Das Abkommen mit Kanada ist praktisch schon unterschriftsreif, das Gerede über eine „vorläufige Inkraftsetzung“ nimmt Konturen an. Damit US-Firmen per CETA kräftig mitmischen können, reicht es lediglich aus, in Kanada eine Tochtergesellschaft zu gründen, oder dort einfach einen Briefkasten an einer „virtuellen Adresse“ zu eröffnen.

Im Mittelpunkt der Kritiken standen u.a. die geplanten Schiedsgerichte beider Abkommen. Eine kleine Gruppe ausgewählter Anwälte, die hinter verschlossenen Türen aushandeln, ob das betroffene Land Schadenersatz für ein „Investitionshemmnis“ durch eine neue Gesetzgebung zu entrichten hat. Für die beteiligten Anwaltskanzleien ein Bombengeschäft.

Das u.a. vom Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) verteidigte CETA wird lt. Deutsche Wirtschafts Nachrichten (DWN) wahrscheinlich in Kraft gesetzt, ohne das bisher geplante Prinzip der Schiedsgerichte in irgendeiner Form zu entschärfen. Das ständige Schiedsgericht wird lt. derzeitiger Fassung mit mindestens 15 „hochqualifizierten und ethisch über jeden Zweifel erhabenen“ Juristen besetzt sein.


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