BVerfG-Urteil Hartz-IV-Sanktionen: 15 Jahre grundgesetzwidrig

Hartz-IV-Unrechtssystem –


Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zu den bisher praktizierten Hartz-IV-Sanktionen sind die breiten Medien sichtlich um Glättung der Wogen und Ablenkung bemüht. Immerhin handelt es sich hier um eine seit fast 15 Jahren politisch geduldeten (gewollten?) Missachtung des Grundgesetzes.

Armut trotz Rente

Menschenwürdige Grundsicherung darf „nur noch“ um 30 Prozent gekürzt werden

BVerfG-Urteil ist eine Klatsche für Regierungsverantwortliche

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellte nun fest, dass die bisher vorgenommenen Kürzungen bei Leistungsberechtigten des Arbeitslosengeldes II teilweise grundgesetzwidrig sind. Das BVerfG ist der Ansicht, dass bei Verletzung der von den Jobcentern auferlegten Verpflichtungen eine Kürzung der Hartz-IV-Leistungen um maximal 30 Prozent erlaubt sei.

Das Verhängen von Sanktionen gegen Hartz-IV-Abhängige sei prinzipiell mit dem Grundgesetz vereinbar, da der Normgeber den Hartz-IV-Abhängigen auch eine Mitwirkung zur Abwendung bzw. Überwindung der eigenen Bedürftigkeit zumuten könne. Der Verletzung dieser Mitwirkungspflicht könne daher auch eine Sanktionierung folgen. Diese Kürzung der Leistungen dürfe jedoch nur vorübergehend erfolgen. Außerdem müsse in einem solchen Fall auch ein Maßstab der Verhältnismäßigkeit gelten. Das BVerfG forderte den Normgeber zu einer Neuregelung auf und bis zur deren Umsetzung könne die Leistungsreduzierung mit einem Umfang von 30 Prozent weiterhin angewendet werden, jedoch nicht zwingend, insbesondere dann, wenn eine Sanktionierung eine „außergewöhnliche Härte“ sei.

Das Konzept von Arbeitslosengeld II besteht eigentlich darin, den erwerbsfähigen Arbeitslosen gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) eine Grundsicherung zu garantieren. Diese Grundsicherung müsse der Würde des Menschen entsprechen. Immerhin beschränkte nun das BVerfG die Reduzierung der Achtung der Menschenwürde um höchstens 30 Prozent. Bis dato praktizierten die Jobcenter jedoch Leistungskürzungen um bis zu 100 Prozent und dies teils unter Befürwortung verantwortlicher Politiker.

Medien sind sichtlich um Ablenkung bemüht

Die breiten Medien scheinen die Wucht dieses Urteils sehr wohl verstanden zu haben, denn das Zusammenzimmern von neuen Rahmen, in welches dieses Thema nun gestellt werden soll, ist im vollen Gange. Es muss schließlich davon abgelenkt werden, dass das im Prinzip im Hause Bertelsmann-Stiftung entworfene und seit Januar 2005 praktizierte Hartz-IV-Konzept in weiten Bereichen nun offiziell gegen das Grundgesetz verstieß. Dies permanent, wiederholend, fortlaufend. Die „große Frage“ der Medien besteht nun darin, ob 30 Prozent Leistungskürzung nun gerecht sei, anstatt die über fast 15 Jahre hinweg andauernde Grundrechtsverletzung auch nur ansatzweise zu hinterfragen. Viel einmal die Frage, ob 100 Prozent Leistungskürzung gerecht sei?

Sozialdemokraten oder Christdemokraten – Beides verfehlt

SPD-Politiker und ehemaliger Kanzlerkandidat Martin Schulz hob während des Wahlkampfes zur Bundestagswahl 2017 hervor, dass Hartz-IV-Sanktionen keine Schikane seien, sondern erforderlich, damit sich die Bezieher von Hartz-IV an bestimmte Spielregeln hielten. Die Medien versäumten es allerdings nicht, den einst als „Heilsbringer“ stilisierten SPD-Politiker auch als den wohlwollenden Reformator von Hartz-IV zu beschreiben. Schulz ließ es sich allerdings nicht nehmen, die endgültige Demontage seiner Glaubwürdigkeit selbst vorzunehmen. Unmittelbar nach dem Wahlergebnis zur Bundestagswahl 2017 schloss der SPD-Politiker eine Zusammenarbeit mit der Union aus. Nur wenige Tage später biederte er sich für einen Ministerposten innerhalb der nun angestrebten Großen Koalition an.

CDU-Politiker gaben zum Thema Hartz-IV-Sanktionen keine viel bessere Figur ab. Der sog. Sozialpolitiker der CDU in Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, verteidigte erst Mitte Januar 2019 die Sanktionsmöglichkeiten innerhalb des Hartz-IV-Systems. CDU sowie CSU lehnten eine Lockerung der Sanktionsmaßnahmen ab und Laumann hoffte sogar darauf, dass das BVerfG dieses Prinzip nicht kippe.

Bei der Grünen Partei hat sich die Position zum Hartz-IV-System ohnehin schon dadurch erledigt, dass sie in der Formation Rot-Grüne Bundesregierung für die Umsetzung der Bertelsmann-Idee sorgte. Die Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen war auch für die FDP in ihrer Regierungsverantwortung während Schwarz-Gelb („Merkelkabinett II“) kein besonderes Anliegen.

Rot-Grün setzte Hartz-IV um, wobei sich der aktuelle Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier als einer der wichtigsten Weichensteller hervortat. Schwarz-Gelb sowie Schwarz-Rot pflegten dieses praktizierte nun offizielle Unrechtssystem einfach weiter und gaben den Jobcenter offenbar freie Hand für reine Willkür.

Sind Sanktionen überhaupt gerechtfertigt verhängt worden?

Die Medien „vergessen“ bei ihrer gegenwärtigen „30 %-Aufarbeitung“ auch zu hinterfragen, ob Sanktionen überhaupt gerechtfertigt verhängt wurden. Gut ein Drittel aller bisher von den Jobcentern ausgesprochenen und von Gerichten beurteilten Sanktionen fielen zugunsten der Hartz-IV-Abhängigen aus. Somit kann auch bei den Fällen, die aufgrund zu eingeschüchterter und mittelloser Betroffener nicht vor Gericht landeten, von einer ähnlich hohen Quote der ungerechtfertigt verhängten Leistungskürzungen ausgegangenen werden.

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