Bundesregierung wird UN-Migrationspakt voraussichtlich beitreten

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Der UN-Migrationspakt wird von der Bundesregierung voraussichtlich für den Beitritt unterschrieben werden. Das Verschweigen hat nicht funktioniert, aber der Wille des Wählers inmitten einer Legislaturperiode hat noch nie interessiert.

Migrationspakt

Soll mit UN-Migrationspakt alles nur einen „geregelten Weg“ gehen?

Der sehr umstrittene geplante Migrationspakt der UN wurde von den sog. breiten Medien erst aufgegriffen als die Kritiken bei den sog. alternativen Medien zu laut wurden. Auch die Bundesregierung fürchtete offenbar unüberhörbare Gegenstimmen und sah sich zu einer „Aufklärungsarbeit“ hingerissen. Ziemlich spät jedoch. Die Einigung zum Pakt wurde bereits mitte Juli getroffen. Vorher wie auch nachher herrschte im Großen und Ganzen eine Funkstille im Äther. Die Öffentlichkeit blieb de facto uninformiert.

CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer stellte sich nun angesichts der steigenden Kritik weiterhin hinter den UN-Migrationspakt. Den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgaben) gegenüber erklärte die CDU-Politikerin, dass es „vor allem rechtspopulistische Parteien“ seien, die versuchten, „aus dem Migrationspakt ein Verhetzungspotenzial zu ziehen.“ Der Migrationspakt „bietet – rechtlich unverbindlich – eine Grundlage für Vereinbarungen zwischen Herkunftsländern und Zielländern, damit Migration erst gar nicht entsteht“, so die CDU-Politikerin. Für die Bundesrepublik sei der Migrationspakt daher „eher positiv als negativ“.

Mit der hilflos anmutenden Argumention von „rechtspopulistischen Parteien“ und „Verhetzung“ rückt Kramp-Karrenbauer damit automatisch die Länder in die rechte Ecke, die den UN-Migrationspakt schlicht ablehnen. Zu diesen Ländern gehören u.a. Ungarn, Tschechien, Österreich, Israel, Dänemark, Polen, Japan, Australien, Brasilien und nicht zuletzt die USA, die bereits im Vorfeld ausgestiegen sind.

Obwohl der Migrationspakt doch so „harmlos“ ein soll, wird politisch darüber hitzig debattiert. Dies allerdings auch nur, weil die AfD darauf bestand, im Parlament überhaupt mal darüber zu sprechen. Mangels Argumente wurde bei der Debatte mit Keulenschlägen nicht gespart. So warf Grünen-Politiker Polat der AfD vor, wegen der geforderten Beitrittsverweigerung antisemitisch zu handeln. Damit hätte Polat diesen wohl unüberlegten Vorwurf eigentlich auch direkt nach Tel Aviv abschicken können.

Man kann vom UN-Migrationspakt halten was man will. War es jedoch unbedingt erforderlich, die Vorbereitungen, die Einigung und den geplanten Beitritt am 10. Dezember 2018 mehr oder weniger unterm Tisch zu halten? Wenn ja, warum? Geht das der Öffentlichkeit nichts an, was ihre „Vertreter“ eigentlich beschließen wollen?

Anstatt das Regelwerk einfach im Klartext zu präsentieren, bemühen sich die Medien darum, die Wogen wieder zu glätten und denn Ball dabei möglichst flach zu halten. Es werden die „Vorteile“ herausgearbeitet und betont, dass alles gar nicht so schlimm sei, wie es die „Rechtspopulisten“ gerne darstellten.

Der Migrationspakt enthält folgende Regelungen:

  1. Erhebung und Nutzen korrekter und aufgeschlüsselter Daten als Grundlage für eine Politikgestaltung, die auf nachweisbaren Fakten beruht.minimierung nachteiliger Triebkräfte und strukureller Faktoren, die Menschen dazu bewegen, ihre Herkunftsländer zu verlassen.
  2. Bereitstellung korrekter und zeitnaher Informationen in allen Phasen der Migration
  3. Sicherstellung dessen, dass alle Migranten über den Nachweis einer rechtlichen Indentität und ausreichende Dokumente verfügen.
  4. Verbesserung der Verfügbarkeit und Flexibilität der Wege für eine reguläre Migration.
  5. Förderung einer fairen und ethisch vertretbaren Rekrutierung von Arbeitskräften und Gewährleistung der Bedingungen für eine menschwürdige Arbeit.
  6. Bewältigung und Minderung prekärer Situationen im Rahmen von Migration.
  7. Rettung von Menschenleben und Festlegung koordinierter internationaler Maßnahmen betreffend vermisste Migranten.
  8. Verstärkung der grenzübergreifenden Bekämpfung der Schleusung von Migranten.
  9. Prävention, Bekämpfung und Beseitigung von Menschenhandel im Kontext der internationalen Migration.
  10. Integriertes, sicheres und koordiniertes Grenzmanagement.
  11. Stärkung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei Migrationsverfahren zur Gewährleistung einer angemessenen Prüfung, Bewertung und Weiterverweisung.
  12. Freiheitsentziehung bei Migranten nur als letztes Mittel und Bemühung um Alternativen.
  13. Verbesserung des konsularischen Schutzes und der konsularischen Hilfe und Zusammenarbeit im gesamten Migrationszyklus.
  14. Gewährleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen.
  15. Befähigung von Migranten und Gesellschaften zur Verwirklichung der vollständigen Inklusion und des sozialen Zusammenhalts.
  16. Beseitigung aller Formen der Diskriminierung und Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration.
  17. Investition in Aus- und Weiterbildung und Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Fertigkeiten, Qualifikationen und Kompetenzen.
  18. Herstellung von Bedingungen, unter denen Migranten und Diasporas in vollem Umfang zur nachhaltigen Entwicklung in allen Ländern beitragen können.
  19. Schaffung von Möglichkeiten für schnellere, sicherere und kostengünstigere Rücküberweisungen und Förderung der finanziellen Inklusion von Migranten.
  20. Zusammenarbeit bei der Ermöglichung einer sicheren und würdevollen Rückkehr und Wiederaufnahme sowie einer nachhaltigen Reintegration.
  21. Schaffung von Mechanismen zur Übertragbarkeit von Sozialversicherungs- und erworbenen Leistungsansprüchen.
  22. Stärkung internationaler Zusammenarbeit und globaler Partnerschaften für eine sichere, geordnete und reguläre Migration.

Zu Punkt 13 stellt sich die Frage, ob für Migranten nicht schlicht die hiesige Gesetzesreglung gelten soll, sondern Ausnahmen gemacht werden, um die Haftstrafe „als letztes Mittel“ anzuwenden?`

Zu Punkt 15 hat sich bereits heute schon herumgesprochen, in welchem EU-Mitgliedsland wohl die „besten“ Grundleistungen zu holen sind.

Zu Punkt 17 bieten die unvergleichlichen „Faktenfinder“ von der tagesschau bereits ein sehr gutes Beispiel, wie „alternative Fakten“ generiert werden. Dementsprechend wird bereits heute der öffentliche Diskurs geführt, um der hiesigen Bevölkerung schon die „richtige Wahrnehmung“ zu vermitteln.

Österreich lehnt den Migrationspakt klar ab, weil u.a. die Unterscheidung zwischen illegaler und legaler Migration verwaschen werden soll.

Folgende Punkte lehnt Österreichs Regierung ab:

Nach Ansicht der Regierung Österreichs, hat der Migrationspakt folgende Konsequenzen, die abzulehnen sind.

  • Erleichterung des Statuswechsels regulärer-irregulärer Migrant
  • Familienzusammenführung soll erleichtert werden
  • Verbesserte Inklusion in den Arbeitsmarkt
  • Schaffung einer Übertragung von Ansprüchen in die Sozialversicherung
  • Zurverfügungstellung einer Grundversorgung
  • Zurverfügungstellung von Schulressourcen
  • Zugang zu höherer Bildung
  • Anerkennung von formal nicht erworbenen Qualifikationen
  • Erleichterung von Unternehmensgründungen
  • Zugang zum Gesundheitssystem
  • Ansiedlungsoptionen für Klimaflüchtlinge
  • Übernahme von Best-practices in der Integration
  • Verfolgung von Hassverbrechen
  • Aufklärung über rechtliche Verfolgungsmöglichkeiten zugunsten der Opfer von Hassverbrechen (Anzeigen, Schadenersatz)
  • Verhinderung von Täterprofilerstellungen aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion
  • Motivierung zur Aufdeckung von Intoleranz
  • Verhinderung von Internierungen und das Verbot von Sammelabschiebungen

Quelle: Kleinezeitung.at

Die Bundesregierung wird dem Migrationspakt voraussichtlich beitreten. Die nächste Wahl dauert noch. Kramp-Karrenbauer bietet sich derzeit ein Kopf-an-Kopf-Rennen mit Friedrich Merz für die Besetzung des CDU-Vorsitzes. Profilierungsarbeit könnte dabei sehr hilfreich sein.


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