Bundesagentur für Arbeit setzt BVerfG-Urteil um
Die Bundesagentur für Arbeit setzt inzwischen das vom Bundesverfassungsgericht gefällte Urteil zum Sanktionsumfang im Hart-IV-System um. Als Übergangslösung werden derzeit keine Sanktionsbescheide rausgeschickt und zu strenge Strafmaßnahmen abgemildert.

Die Jobcenter sollen derzeit keine neuen Sanktionsbescheide rausschicken
BA-Chef fordert weiteres Paket an Abmilderung im Hartz-IV-System
Das vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu den Hartz-IV-Sanktionen gefällte Urteil hat eine gesetzgeberische und unverzügliche Wirkung. Die Kernaussage, dass Sanktionen lediglich den Umfang von höchsten 30 Prozent Abzug des Grundbedarfs haben dürfen, ist von den ausführenden Organen unverzüglich umzusetzen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hält sich offenbar daran. Gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben) erklärte BA-Chef Detlef Scheele (SPD), dass derzeit keine Sanktionsbescheide verschickt würden. Aktuell geltende Sanktionen mit einem Umfang von 60 oder 100 Prozent Leistungskürzung werden demnach auf 30 Prozent abgemildert.
Scheinbar geht die BA noch einen Schritt weiter und setzt das BVerfG-Urteil vorübergehend auch für Hartz-IV-Abhängige im Alter von weniger als 25 Jahren um. Bis Ende November solle eine rechtsverbindliche Übergangslösung gelten. Ab dem kommenden Jahr werde voraussichtlich eine Neuregelung zur Geltung gebracht.
Weiterhin sprach sich Scheele für weitere Abmilderungen im Hartz-IV-System aus. So solle der Übergang von Arbeitslosengeld I auf Arbeitslosengeld II milder ausfallen. Dazu gehörte auch eine Schonfrist von zwei Jahren, in der der Betroffene noch nicht sein bisher angespartes Vermögen antasten müsste. Zu überlegen sei auch, ob Jobcenter auf die Rückforderung von Kleinstbeträgen von sieben Euro verzichten sollten. Unterm Strich kostete die Rückforderung mehr Geld als der verlangte Betrag. Sinnvoll sei auch eine Verlängerung der geförderten Ausbildung von derzeit zwei auf künftig drei Jahre. Hartz-IV-Familien sollte auch bundesweit Angebote kostenfrei nutzen können. Dazu zählten u.a. Fahrten mit Bus und Bahn sowie „Eintrittskarten für den Zoo und fürs Schwimmbad“, so Scheele. Von einer Anhebung der Regelsätze für Kinder wolle der BA-Chef jedoch absehen. Er sei sich nicht sicher, ob die höheren Regelsätze stets direkt bei den Kindern ankämen.
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