Bund plant offenbar Rundum-Überwachung Straßenverkehr

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Die Bundesregierung plant offenbar eine Rundum-Überwachung sämtlicher Verkehrsteilnehmer inkl. automatischer Erfassung von Fahrzeugen und deren Nummernschilder. Im ersten Erklärungsansatz handelte es sich lediglich um Maßnahmen, um Verkehrsverstöße besser ahnden zu können.

Überwachungskameras

Bund will wohl alles erfassen, was sich im Straßenverkehr bewegt

Auf der einen Seite werden für den „Schutz der Konsumenten“ Statuten wie DSGVO eingeführt, aber auf der anderen Seite holt man sich alle Informationen, die man nur irgendwie ergattern kann. Die Bundesregierung plant die automatische Erfassung, Auswertung und Speicherung von Fahrzeug-Nummerschildern. So könnte beliebig festgestellt werden, wo und wann sich das Fahrzeug des Halters befunden hat.

Für den Landesdatenschutzbeauftragten und Juristen Johannes Caspar gehen diese Pläne der Bundesregierung schlicht zu weit. Gegenüber dem Handelsblatt kritisierte Caspar den Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung, sollte „die automatische Erfassung von Halter- und Fahrerdaten ohne unverzügliche Auswertung und Löschung im Nichttrefferfall“ Anwendung finden. Es sei zwar eine „nicht näher begründete Löschungsfrist von sechs Monaten“ vorgesehen, aber diese gehe weit über die übliche Verjährungsgrenze von drei Monaten für Verkehrsordnungswidrigkeiten hinaus.

Erfasste Daten könnten bis zum Zeitpunkt der Verjährungsgrenze aufgehoben werden, außer es wird festgestellt, dass der Fahrer den Ort berechtigt befahren hatte. Ohne eine zusätzliche Regelung zur Zweckbindung könnten die erfassten Daten von Autofahrern auf Vorrat gespeichert werden. „Mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ sei dies aber nicht vereinbar, so Caspar. Der nächste Schritt zu einer umfassenden automatisierten Überwachung des Straßenverkehrs fiel nur sehr klein aus.

Besonders kritisch hält der Jurist das Fehlen von Festlegung und Beschränkung auf besonders gefährdete Bereiche für das Aufstellen der Kennzeichenlesegeräten. „Es erfolgten dabei nicht nur der Abgleich des Halters und der Fahrzeugdaten, sondern auch die Erhebung eines Bildes des Fahrers“, kritisierte der Datenschutzbeauftragte. Somit können mit dieser Regelung „unterschieds- und anlasslos alle Autofahrer und Kfz“ erfasst werden, egal ob sie sich rechtswidrig oder rechtsmäßig innerhalb von Verbotszonen bewegen.

Das Verkehrsministerium versucht zu beschwichtigen. Eine Sprecherin des Ministeriums erklärte gegenüber dem Handelsblatt, dass nur Daten derjenigen Verkehrsteilnehmer über den Kontrollzeitpunkt hinaus gespeichert werden, wenn „gegen die im Einzelfall der Verdacht besteht, gegen ein Fahrverbot verstoßen zu haben.“ Die Folge sei die Einleitung eines Bußgeldverfahrens und in konkreten Fällen müssten die erfassten Daten gespeichert . Um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu entsprechen, „werden die Daten nach Abgleich mit dem Fahrzeugregister sofort und ohne weitere Auswertung spurenlos gelöscht.“

Ist das Vorhaben der Bundesregierung DSGVO-konform?

Gemäß der von der Bundesregierung umgesetzten Regelung der DSGVO müssten den Verkehrsteilnehmern vor deren Erfassung die Datenschutzerklärung ausgehändigt und eine Möglichkeit des Widerspruchs eingeräumt werden. Darüber hinaus müssen den Verkehrsteilnehmern Wege bereitet werden, die bereits erfassten Daten anzufordern und deren Löschung zu fordern.


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