Brüssel übernimmt Kontrolle über EU-Sparer und -Steuerzahler

Bankenaufsicht-


Die direkte Bankenfinanzierung durch den „Länder-Rettungsfonds“ ESM ist nun möglich. Die hochgejubelte Bankenunion samt -aufsicht ist jedoch nur die Spitze des Eisberges. Für die (kleinen) Steuerzahler und Sparer wird künftig ein eisig kalter Wind wehen.

Kontrolle

Ein „überraschender“ Ruf aus Brüssel genügt. Der Schalter für die Kontosperre ist schnell umgelegt.

Brüssel übernimmt die Kontrolle über jeden einzelnen Sparer

Mit der „Kompromisslösung“ zwischen der Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem EU-Parlament wurde die letzte bürokratische Hürde zur gewünschten Bankenunion genommen. Eine vermeintliche Hürde, die wohl die letzten Überreste einer demokratischen Struktur beweisen sollten.

Das EU-Parlament erhält demnach tatsächlich Informationen über die Sitzungs-Ergebnisse der Bankenaufsicht innerhalb der EZB. Doch unterliegen diese Informationen der Geheimhaltung und sind somit reine Makulatur.

Was wurde nun von der EU erreicht?
Die Bankenaufsicht für die Kontrolle der großen Kredithäuser in der Eurozone klingt erstmal gar nicht so schlecht. Sollte eine Bank in die Insolvenz rutschen, bereitet die „EZB-Bankenaufsicht“ entsprechende Vorschläge, wie mit der Pleite-Bank weiter verfahren werden sollte. Abwicklung, Sanierung, etc. Die EU-Kommission gibt final die Richtung vor.

Von den Medien jedoch nicht so sehr „breit getreten“ ist nun die Möglichkeit, den ESM für die Bankenrettung einsetzen zu können. Die Pläne liegen längst sehr konkret auf dem Tisch. Die Umsetzung gelang jedoch nicht mangels „rechtlicher Bedenken“. Somit wurde eine Bankenaufsicht / Bankenunion als Voraussetzung vorangestellt. Diese ist nun geschaffen und somit auch der Weg für eine Banken-Rekapitalisierung mithilfe von EU-Steuerzahlern bereitet. Sollte z.B. in Italien eine „systemrelevante Bank“ am Umkippen sein und vom Rettungsfonds gestützt werden, zahlen deutsche Steuerzahler via ESM einen Beitrag von rund 27%.

Bemerkenswert ist jedoch die ursprüngliche Definition des Dauerhaften Rettungsschirms ESM. Sollte dieser doch den EFSF ablösen und ausschließlich für die Unterstützung der notleidenden Länder einspringen. Offenbar halten die „Eurokraten“ die „Leistungserweiterung“ des ESM für eine Abkürzung, da die Länder zu einem großen Teil ohnehin in Schwierigkeiten gerieten, da die zockenden Banken im Land gerettet werden mussten.

Ganz nebenbei ist noch ein Europäischer Rettungsfonds geplant, bei denen per Definition auch die Sparer für EU-Banken gerade stehen. Die Sparkassen und Genossenschaftsbanken kämpfen nach wie vor hartnäckig gegen diese vereinheitlichenden Pläne aus Brüssel. Die deutsche Finanzaufsicht Bafin schloss sich den Bedenken an und bezeichnet die EU-Pläne als „unausgegoren“.

„Der Brüsseler Plan, wonach die EZB künftig Vorschläge zur Restrukturierung einer Bank macht, die EU-Kommission über die Abwicklung entscheidet und der einzelne Staat die Konsequenzen tragen muss, ist unausgegoren“, sagte Elke König, Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) der Wirtschaftswoche.

Darüber hinaus befürchtet König nach einer Aktivierung des EU-Einlagenfonds die Gefährdung gesunder Banken. Sollten die Probleme einer EU-Bank von Sparern in anderen EU-Ländern in Erfahrung gebracht werden, so besteht die Gefahr, dass die Einlagen in großen Mengen von den Konten abgeräumt würden. Ein noch gesundes Kreditinstitut könnte in große Schwierigkeiten geraten.


Soweit dürfte es jedoch kaum kommen. Viel wahrscheinlicher ist, dass die Sparer erst „Wind davon bekommen“, nachdem sie verwundert vor gesperrten Konten stehen. Die Bankenaufsicht legt vor, die EU-Kommission segnet ab und beschließt, die Länder müssen vollstrecken. Das EU-Parlament kennt die groben Umrisse der Pläne, darf aber nichts sagen. So ungefähr wird in der Eurozone künftig der „Finanz-Wind“ wehen.

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