Brexit um einen Schritt weiter oder zurück

Brexit-Chaos –


Der Brexit-Verlauf hinterlegte einen weiteren Schritt. Ob dies nun ein Schritt nach vorne oder nach hinten gewesen ist, kann nicht eindeutig festgelegt werden. Sicher ist nun der geplatzte ursprüngliche Termin und einigermaßen gesichert ist der Ersatztermin 12. April für einen ungeregelten Austritt.

UK-Brexit

Das britische Unterhaus gab grünes Licht für Ausfall Brexit Ende März

Unterhaus stimmte Verschiebung harten Brexit zu

Kurz vor dem ursprünglichen Brexit-Termin am 29. März stimmte das britische Unterhaus am Mittwoch für eine Verschiebung des (theoretischen) EU-Austritts. Damit steht nun der 12. April 2019 als neuer Eckpfeiler für das ungeregelte Verlassen der EU. Nun stünde noch ein mit der EU-Kommission ausgehandelter geregelter EU-Austritt zur Debatte und dafür wäre der 22. Mai angedacht.

Im Raum standen noch acht verschiedene Alternativen zum Brexit, u.a. Zwischenlösungen, falls die aktuelle Lösung eines geregelten Brexits wiederholt abgelehnt würde. Diese Behelfsmaßnahmen sahen bestimmte Zollregelungen und weitere Übergangslösungen vor, um die Folgen eines ungeregelten Brexits etwas abzufedern. Eine weitere mögliche „Ersatz-Maßnahme“ war ein zweites Referendum, ob überhaupt noch ein EU-Austritt erwünscht sei. Diese acht Brexit-Zwischenlösungen lehnte das britische Unterhaus jedoch allesamt ab.

Somit steht als einigermaßen gesichert, und dies nur zum aktuellen Zeitpunkt, der 12. April als neuer Hart-Brexit-Termin fest. Die Abstimmung über die aktuelle Fassung des geregelten Austritts soll noch in dieser Woche stattfinden.

Eine nach wie vor schwebende Variante ist die Verschiebung des Brexit-Chaos bis zum Jahr 2021. Diese Möglichkeit kreiste bereits innerhalb Brüssels und wurde nun auch vom ifo-Chef Clemens Fuest favorisiert. Damit fände UK auch Zeit, sich über den Brexit grundsätzliche Gedanken zu machen, ob dieser überhaupt noch vollzogen werden solle.

Kosten & Leistungen Wohngebäudeversicherung berechnen

Jetzt Online-Tarifvergleich Wohngebäudeversicherung nutzen:

Hausfassade

  • Tarife mit geprüfter Qualität
  • Erstattung des Wiederbeschaffungswertes
  • Schutz vor Wasser, Unwetter und Feuer
  • Ausführlicher Tarif- & Leistungsvergleich
  • Kostenlose & unverbindliche Beitragsberechnung


Wohnort, gewünschte Leistungen eingeben, fertig. Online-Tarifvergleich.

Jetzt vergleichen!


970x250

Schreibe einen Kommentar