Blasenbildung: Chinas Regierung greift in Immobilienmarkt ein

Immobilienblase China-


In China droht sich eine spekulative Immobilienpreisblase immer weiter auszudehnen. Besonders in den Millionenstädten wie Peking, Shanghai und Guangzhou sind die Preise für Wohnungen förmlich explodiert. Die Regierung in Peking hat inzwischen mit preisregulierenden Maßnahmen reagiert, um den gefährlichen Entwicklungen Einhalt zu gebieten.

Chinas zentrale Regulierung der Immobilienpreisentwicklung

Bauboom China
Chinas explodierender Immobilienmarkt

Damit in China die teils ausufernden Entwicklungen der Immobilienpreise eingedämmt werden können, setzte die Regierung in Peking inzwischen teils einschneidende Maßnahmen um. Im Mittelpunkt stehen die Metropolen Peking, Shanghai, Guangzhou, Tianjin und Chongqing. Durch die regulierenden Vorgaben des zentralen Staatsrates soll lt. cri.cn die Gefahr einer spekulativen Immobilienpreis-Blase verhindert werden.

Demnach verordnete Chinas Regierung einen 19-Punkte Plan, der auf sieben Sektoren des Immobilienhandels gerichtet ist und überwiegend die Immobilienspekulationen eindämmen soll. Der Immobilienmarkt in der Hauptstadt Peking spielt zwar die zentrale Rolle, aber die Regeln zur Eindämmungen der spekulativen Entwicklungen sollen in allen Landesteilen Anwendung finden.

Ziel wäre es, die Preise von Neubauwohnungen schrittweise unter Kontrolle zu bekommen. Ein konkreter Ansatz der Preiskontrolle besteht aus der Verordnung, die neu gebauten Wohnungen gegenüber den vorher lokal gültigen Preisen für kommerzielle Wohnungen um 20 Prozent günstiger zu verkaufen. Der Vizepräsident des großen Immobilienmaklers 5I5J, Hu Jinghui, sieht sich lt. cri.cn zuversichtlich, dass die Preisanstiege für Immobilien auf diesen Weg tatsächlich eingedämmt werden könnten.

Der Verkauf einer Eigentumswohnung in Peking soll künftig mit einer Steuer in Höhe von 20% des Verkaufspreises belastet werden. Zuerst solle der tatsächliche Wert einer Wohnung anhand unterschiedlicher Faktoren bestätigt werden. Andernfalls würde eine Transaktionssteuer greifen, die nach gesetzlich festgelegten Normen festgelegt ist. Ausgenommen sind jedoch Wohnungen, die vom Eigentümer für mindestens fünf Jahre selbst bewohnt wurde und auch die einzige Wohnimmobilie im Besitz des Verkäufers ist.

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