BGH erteilt ZEIT-Herausgeber Abfuhr

Pressefreiheit-


Der Bundesgerichtshof erteilte dem ZEIT-Herausgeber Josef Joffe und dem Redakteur Jochen Bittner eine Abfuhr. Die Satiresendung „Die Anstalt“ vom 29. April 2014 darf gesendet werden.

Rechtsschutz
BGH bestätigt Organisationsverbindungen

Am 29. April 2014 strahlte das ZDF die Sendung „Die Anstalt“ aus. Die Satire-Sendung behandelte u.a. die Verknüpfungen bzw. Verbindungen von Journalisten und breiten Medien zu internationalen Interessenverbänden, darunter die sog. Atlantikbrücke.

Die beiden Kabarettisten Claus von Wagner und Max Uthoff demonstrierten anhand einer bebilderten Tafel die Nähe so mancher Journalisten zu diversen Organisationen. Erwähnt wurden u.a. Journalisten von der Wochenzeitung ZEIT.

Beiden waren die Ausführungen der beiden Kabarettisten offenkundig ein Dorn im Auge. Vor allem der Satz: „Die recherchieren da nicht, die sind da Mitglieder, Beiräte, Vorstände“ brachte das Fass zum Überlaufen. ZEIT-Herausgeber Josef Joffe und Redakteur Jochen Bittner setzten zum Gegenschlag an.

Redakteur Bittner behauptete, die Sendung habe wahrheitswidrige Tatsachen verbreitet. Im Mittelpunkt stand die Behauptung, dass der Redakteur über eine Rede von Bundespräsident Joachim Gauck „wohlwollend“ berichtet habe. An der Rede des Bundespräsidenten habe Bittner selbst mitgewirkt.

ZEIT-Herausgeber Joffe und Redakteur Bittner strebten eine Unterlassung dieser Aussage an und erhielten vom Oberlandesgericht (OLG) Hamburg recht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Urteile des OLG Hamburg nun auf (10.01.2017, VI ZR 561/15 und VI ZR 562/15).

Zusammenfasst stellte der BGH fest, dass sich aus dem Sendebeitrag im Wesentlichen nur die Aussage entnehmen ließe, dass Verbindungen zwischen den Klägern und den in der Sendung genannten Organisationen bestehe. Diese Aussage ist zutreffend, so der BGH.

Die betroffene Zeitung schrieb dazu: „DIE ZEIT respektiert das Urteil aus Karlsruhe, prüft aber weitere rechtliche Schritte. Die Meinungsfreiheit ist für Journalisten natürlich das höchste Gut, falsche Fakten jedoch bleiben falsche Fakten.“

BGH hob Sendeverbot „Die Anstalt“ 29.04.14 auf

Der „Stein des Anstoßes“ beginnt bei 37:35


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