Beitragsservice: Rundfunkgebühren für Kühe

Rundfunkgebühren-


Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio besteht auf die Entrichtung von Rundfunkgebühren für einen von Kühen behausten Kuhstall. Ein Landwirt in Grafing setzte sich erfolglos zur Wehr. Der Bayerische Landtag habe es so beschlossen.

Kuhstall ist eine Betriebsstätte

Kuh
Öffentlich Rechtliches für Wiederkäuer

Der Bayerische Landtag habe beschlossen, dass jede Betriebsstätte Rundfunkgebühren zu zahlen habe. Darauf beruft sich der Beitragsservice im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio, um einem Landwirt im Bayerischen Grafing eine monatliche Gebühr abzuverlangen. Diese Betriebsstätte besteht aus einem Kuhstall, 7 Kühen und einer Innenbeleuchtung. Da in dieser Betriebsstätte keine Mitarbeiter tätig sind, begnügt sich der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit einem ermäßigten Beitrag in Höhe von 5,83 Euro pro Monat, so der Merkur.de.

Landwirt Demmel versicherte dem Beitragsservice, seine Kühe hörten weder Radio, noch sähen sie Fern, geschweige nutzten Computer und Internet. Im Kuhstall sei nicht einmal eine Steckdose vorhanden und die Beleuchtung könne nur von außen ein- und ausgeschaltet werden.

Rücksprachen mit dem Beitragsservice (ehemals Gebühreneinzugszentrale, „GEZ“) brachten nichts ein. Das von ARD, ZDF und Deutschlandradio unterhaltene „Service-Unternehmen“ beharrt seit 2013 auf die Entrichtung der Gebühr von insg. 69,96 Euro jährlich für einen Kuhstall des seit 1860 bestehenden Bauernhofs. Landwirt Demmel gab angesichts einer möglichen Zwangsvollstreckung den Widerstand gegen den „Service-Betrieb“ auf.

Nun bliebe nur noch zu klären, ob ARD, ZDF und Deutschlandradio mit ihren ausgestrahlten Sendungen auf der Suche nach einer kompatiblen Zielgruppe sind.


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