Beck muss sich wegen Drogenmissbrauch nicht verantworten

Drogenkonsum-


Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck muss sich wegen Drogenmissbrauch nicht vor Gericht verantworten. Das Verfahren ist gegen eine Geldbuße eingestellt worden.

Drogen

Drogenmissbrauch fand mit einer geringen Menge statt – Verfahren eingestellt

7.000 Euro Geldbuße – Ebenfalls eine Kleinigkeit

Eine Kleinigkeit, kaum der Rede wert und schon gar nicht einem Strafverfahren. Volker Beck, Bundestagsabgeordneter der Grünen, muss sich wegen Drogenkonsums nicht vor Gericht verantworten. Das Verfahren ist gegen die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 7.000 Euro eingestellt worden. Beck soll den Betrag bereits beglichen haben, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin zum Kölner Stadt-Anzeiger (Donnerstagsausgabe).

Nun ist lediglich von einer „betäubungsmittelverdächtigen Substanz“ die Rede, mit der der Grünen-Politiker am 01. März erwischt worden ist. Nur wenige Tage später war von 0,6 Gramm Crystal Meth die Rede. Crystal Meth ist lediglich ein anderer Ausdruck für Methamphetamin und in der Bundesrepublik Deutschland ist Methamphetamin lt. Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ein „nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel“. Volker Beck dürfte kaum die Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bundesopiumstelle) gehabt haben, Crystal Meth zu besitzen. Damit wäre der Besitz strafbar.

Der Grünen-Politiker ist lediglich davongekommen, weil das Bundesgerichtshof Anfang Dezember 2008 den Grenzwert „der nicht geringen Menge Methamphetamin“ auf 5g (Metamfetaminbase), bzw. 6,2g (Metamfetaminhydrochlorid) festlegte.

Bundestagsabgeordnete erhalten sei 2015 eine monatliche Diät in Höhe von 9.082 Euro und eine zusätzliche Kostenpauschale von 4.267,06 Euro. Die Geldbuße für Beck entsprach quasi einem „halben Monatslohn“.


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