Bankenrekapitalisierung durch ESM – Einigung nicht in Sicht

EU Bankenkrise-


Der Weg bis zu einer vollständig funktionierenden Bankenabwicklung in der EU erweist sich als steil und steinig. Eine Einigung zum Rettungsablauf zwischen „Insolvenz-Anmeldung“ einer Bank bis zum Einsatz des Rettungsschirms ESM ist noch lange nicht in Sicht.

Banken

Den Banken dürfte es egal sein von wem sie gerettet werden

„Zuerst muss der Umfang des Bail-in geklärt sein“

Der Streit um den gesamten Abwicklungsmechanismus einer in der EU Pleite gegangenen Bank konzentriert sich derzeit auf die eigentliche letzte Stufe des Programms, den Rettungsschirm ESM. Kippt ein Geldinstitut, sollen Inhaber, Aktionäre, Gläubiger und Sparer zuerst in die Pflicht genommen werden. Anschließend rückte wieder der Euro-Steuerzahler über den ESM nach. Soweit der abgesteckte Bankenrettungs- oder abwicklungsplan.

Damit die letzte Stufe auch nur theoretsich greifen kann, muss der zuerst der Weg für eine direkte kapitalisierung der Banken über den Rettungsschirm ermöglicht werden. Der ESM wurde eigentlich für die Rettung von in Not geratenen Ländern eingerichtet, jedoch nicht für die insolventen Privatbanken.

Am Montag und Dienstag finden sich wiederholt die Finanzminister der Euroländer (Euro-Gruppe) zusammen, um eine Einigung zum ESM-Einsatz für die direkte Rekapitalisierung der Bank zu finden. Doch ein gemeinsamer Nenner scheint noch längst nicht gefunden worden zu sein. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) geht offenbar nicht davon aus, dass nach dem Treffen der Euro-Gruppe eine einvernehmliche Lösung präsentiert werden kann.

Es sei „noch nicht mit einer politischen Verständigung der Euro-Gruppe zu rechnen“ so in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das dem Handelsblatt (Montagsausgabe) vorliegt. Im Vorfeld müsse erst noch geklärt werden, wie hoch der Beitrag der vorangigen Stufen bei einer Bankenabwicklung auszufallen habe. Der Umfang der Beiträge von Anteileignern und Gläubigern müsse erst abgesteckt sein.

Bevor Leistungen durch den ESM in Betracht kämen, sei „ein umfassendes sogenanntes Bail-in eine wesentliche Bedingung für die eventuelle Übernahme der Bankenrisiken“, so das Schreiben des Finanzministeriums. Das „Bail-in“ ist die Bezeichnung für die anteiligen Beteiligungen von Eignern und Gläubigern eines Geldinstituts an einer Rettung.

Mit einer schnellen Einigung in der Euro-Gruppe werde nicht gerechnet. Das gilt ebenso zu den strittigen Punkten des Abwicklungsmechanismus zwischen der EU-Finanzminister und dem EU-Parlament. Die Zustimmung der EU-Kommission erweist sich offenbar ebenfalls als eine schwer zu überwindende Hürde.

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