Bail-in Euro-Raum: Sparerbeteiligung wird zum Regelfall

Richtlinie Bail-in-


Das Bail-in Verfahren in der europäischen Bankenlandschaft wird offenbar zu einer Regel, bei der die Anleger und Sparer selbstverständlich zur Bankenrettung oder deren Abwicklung in die Verantwortung genommen werden.

Der „Sündenfall Zypern“ wird zur Regel erklärt

Einlagengrenze
Wie lange wird 100.000 €-Kuh heilig bleiben?

Die Rettungsaktion Zypern wird nach wie vor als ein „Sonderfall“ deklariert, allerdings mutiert der geplante Vorgang, bei einer künftigen Bankenrettung oder -abwicklung die Spareinlagen mit hinzuzuziehen, zu eine Selbstverständlichkeit.

Währungskommissar Olli Rehn bestätigte lt. einer Reuters-Meldung in einem Interview mit dem finnischen TV-Sender YLE, dass im Falle der Umstrukturierung oder Schließung einer Bank, die Anleger und Einleger in Haftung genommen würden. Das sähe die EU-Richtlinie so vor, die derzeit erarbeitet werde.

Dazu solle auch eine Hierarchie gelten, bei der die Investoren einer Bank an oberste Stelle stünden und erst danach die ungesicherten Investments bzw. Einlagen an die Reihe kämen. Dennoch solle die Grenze von 100.000,- Euro Bestand haben. Diese seien „heilig“ und Anleger mit einem Guthaben unter diesem Betrag würden stets sicher sein, so Rehn.

Der Währungskommissar Rehn bestätigte damit die vom niederländischen Notenbank-Chef Klaas Knot erklärte Darstellung des von der EU geplanten Zugriffs auf die Spareinlagen. Demnach wäre die Möglichkeit eines Bail-in mit Einbezug der Privatanleger schon lange vor der Zypern-Premiere in der Diskussion gestanden.

Nachdem zuerst Eurogruppen-Chef Dijsselbloem für einen Paukenschlag sorgte, dass die Zypern-Rettung als eine Vorlage für weitere Banken-Sanierungen dienen könnte, erntete er herbe Kritiken sogar aus den Reihen Brüssels. Darauf hin ruderte der Eurogruppen-Chef hart zurück und erklärte seine Aussage als missverstanden.

EZB-Chef Mario Draghi ließ nach der EZB-Ratssitzung wiederum durchsickern, dass eine Anlegerbeteiligung durchaus Anwendung finden könne, jedoch müssten dafür Regeln geschaffen werden, damit ein Bail-in nicht mehr „zu einem ungeordneten Ereignis“ kommen könne.

Die schleichende und schrittweise Einführung der Bail-in Regelung in der Euro-Landschaft ist wiederholt ein Musterbeispiel für die „klare und transparente“ Politik in der EU.

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