Asylsuchende fuhren mit der Bahn frei und kostenlos

Flüchtlings-Debatte-


Asylbewerber hatten in Deutschland die Freiheit, mit der Bahn quer durch Deutschland zu reisen, ohne dafür eine Fahrkarte besitzen zu müssen. Nach Aufgriff erfolgte keine Rüge, geschweige ein Bußgeldbescheid, sondern eine vom Zugbegleiter ausgestellte Ersatz-Fahrkarte.

ICE

Flüchtlinge ohne Fahrkarte erhielten ein Ersatz-Ticket ausgestellt

Asylsuchende in Deutschland hatten die Möglichkeit, die öffentlichen Zugverbindung unentgeltlich zu nutzen. Sofern die Flüchtlinge keine Ausweispapiere mit sich führten, kein Geld hatten und auch kein Deutsch sprachen, griff der Kontrolleur nicht nach den „Bußgeld-Formularen“, sondern nach einem Ersatzticket.

Eine interne Dienstanweisung der Bahn und der regionalen Verkehrsbetriebe soll das Verhalten der Zugbegleiter geregelt haben, so die Thüringer Allgemeine (Dienstag). Es sollt eine Ausnahmeregelung sein, aber die Leitlinie ist klar: „Prinzipiell gilt auch in der aktuellen Krisensituation die Prämisse, dass Asylsuchende eine gültige Fahrkarte benötigen“. Sollten Flüchtlinge keine Fahrkarte besitzen, dann seien kostenlose Ersatz-Fahrkarten auszustellen.

Von den bei Schwarzfahrern üblichen Strafzahlungen solle abgesehen werden. Darüber hinaus sei es unnötig, von den Personen den Namen, den Vornamen sowie die Adresse zu erfassen. Auf das Einschalten der Polizei soll ausdrücklich verzichtet werden. Den Flüchtlingen ohne Fahrschein stehe es frei, die Züge an einem von ihnen bestimmten Ort zu verlassen.

„Teils chaotische Umstände in unseren Zügen“ seien die Gründe für die „absoluten Ausnahmefälle“ gewesen, so ein Bahnsprecher.

Der Amtsschimmel schlägt wieder einmal voll durch

Recht so, Ordnung muss sein. Wen ein Flüchtling keine bezahlte Fahrkarte besitzt, so muss dieser unbedingt mit diesem Stück Papier ausgestattet werden, um dem nächsten kontrollierenden Zugbegleiter Gewissenskonflikte zu ersparen. Ein Passagier, der offiziell kostenlos die Bahn benutzen darf und damit den Status eines Abgeordneten erhält, aber dennoch keine Fahrkarte besitzt, passt so ganz und gar nicht in das Weltbild eines echten Bürokraten.

Immerhin kostet Schwarzfahren 60,- Euro „erhöhtes Beförderungsentgelt“. Als „Beförderungserschleicher“ taucht man immerhin in der Kriminalstatistik auf, ist also in die Reihe der Kriminellen eingeordnet. Als fortgesetzte Alternative der Bußgeldzahlung stünden Geldstrafe bis zu 60 Tagessätze oder sogar Gefängnis bis zu einem Monat parat. (§ 149 StGB).

Ob ein waschechter Bayer, der im Berchtesgardener Land mit dem Ziel Hamburg Altona zusteigt, die Ausweispapiere vergisst, keine Fahrkarte einlöst, sich der bereits in Salzburg zugestiegenen Flüchtlings-Gruppe anschließt und in seiner Sprache antwortet, mit einem Ersatz-Ticket ausgestattet wird?

Die letzte Bußgeldanhebung (Juli 2015) auf 60 Euro erfolgte durch die Initiative des Bundesverkehrsministers Alexander Dobrindt, ein Peißenberger und damit Bayer.





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