ARD und ZDF fordern Extra-Soli für „attrakive Versorgungslandschaft“

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Die Hintergründe für den massiven Geldbedarf der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF erhalten Strukturen. Neben dem Verwendungszweck der etlichen Milliarden-Einnahmen, die Öffentlichkeit mit ungefärbten Informationen zu versorgen und mit qualitativ hochwertigen Ausstrahlungen zu „unterhalten“, scheint ein Schwerpunkt in einer ganz anderen „Versorgungslandschaft“ zu liegen. Es handelt sich um üppige Pensions-Zahlungen für die Mitarbeitern.

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Verwaltungsapparate ARD und ZDF fordern mehr Geld für die zusätzlichen Pensionszahlungen

Die von den deutschen Haushalten zwangsfinanzierten Sender ARD und ZDF fordern mehr Geld. Um mehr als 2 Milliarden Euro solle das Budget aufgestockt werden. Gut 38,5 Milliarden Euro für die nächste Periode seien notwendig. Da wäre eine vom „KEF“ empfohlene Beitragsabsenkung nur kontraproduktiv.

ARD und ZDF fordern von den („unfreiwilligen“) Gebührenzahlern eine „Extra-Soli“ in Höhe von 25 Cent pro Monat, um die Pensionen für die ausgeschiedenen Mitarbeiter bezahlen zu können, wie BILD (Mittwochsausgabe) berichtete. Dieser „Pensions-Soli“ soll in die vom „KEF“ empfohlene monatliche Grundgebühr von 17,21 Euro mtl. ab 2017 mit eingearbeitet werden. Die beiden Sender sprechen von einer Finanzierungslücke in Höhe von 2,2 Milliarden Euro.

Der KEF forderte die Sender lt. BILD dazu auf, die bisherigen Systeme für die Versorgung möglichst bald einzustellen. Das neue Versorgungssystem müsse ein deutlich niedrigeres Niveau aufweisen.

Mit den Pensionen der öffentlich-rechtlichen Sender handelte es sich um eine „attraktive Versorgungslandschaft“, so das Resümee des von einer Unternehmensberatung angefertigten Gutachtens. So ginge aus der Expertise hervor, dass die Mitarbeiter des ARD im kommenden Jahr eine durchschnittliche Pension von 1.658 Euro erhalten und das zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Den Pensionären des ZDF erginge es sogar noch besser. Hier zahlte das Zweite Deutsche Fernsehen durchschnittliche Pensionen in Höhe von 2.008 Euro, ebenfalls als Zusatz zur gesetzlichen Rente.

Der „Service“ des Beitragsservice gegenüber den Gebührenzahlern

Am 31. Dezember 2014 führte der von den öffentlich-rechtlichen Sendern zur Eintreibung der Zwangsgebühren beauftragte „Beitragsservice“ rund 44,5 Millionen Beitragskonten. Im Laufe des Jahres wurden 21,1 Millionen Mahnverfahren eingeleitet und fast 4,5 Millionen Konten wiesen einen sog. „Mahnstatus“ auf, wie Tagesspiegel (Dienstag) berichtete.

Zahlreiche säumige Haushalte haben den „Service“ des privaten Unternehmens „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung) bereits kennengelernt. Nach Mahnbescheiden folgt in der Regel der Besuch des „Gerichtsvollziehers“ mit einem Vollstreckungsbescheid in der Hand. Werden die Forderungen nicht vor Ort beglichen, droht eine Pfändung von im Haushalt vorgefundenen Wertgegenständen. Die oft obligatorisch erfolgte Eintragung ins Schuldnerverzeichnis kann zu ernsthaften Problemen bei ganz anderen beabsichtigten Geschäften führen. Zu den ebenfalls praktizierten Maßnahmen gehört die Aufforderung zu einer Vermögensauskunft („eidesstattliche Versicherung“) und sogar die Beugehaft.

Angesichts der im Jahr 2014 vom Beitragsservice rund 1,1 Millionen ersuchten Vollstreckungen erklärt sich die Ausrichtung des angebotenen „Service“ ganz von selbst.





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